08.05.2019 - 4 Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf eine gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag geänderte Beschlussfassung des Mobilitätsausschusses in seiner Sitzung am 11. April 2019.

 

Ratsherr Pütz, Piraten, erinnert an seinerzeitige Diskussionen im Rahmen der Umstellung der Abfallentsorgung, bei denen diskutiert worden sei, ob man im Rahmen der Zielsetzung einer Smart City Mülltonnen mit Sensoren auszustatten und die Behältnisse erst entleeren könne, wenn diese wirklich gefüllt sind. Für die Altkleidersammlung regt er ein entsprechendes Testprojekt an.

 

Ratsfrau Breuer, CDU, bezieht sich auf einen einstimmigen Beschluss des Mobilitätsausschusses, der von den Piraten mitgetragen worden sei. Bedenken oder Anregungen, wie sie nun vorgebracht wurden, hätte es dabei nicht gegeben. Sie plädiert dafür, die karitativen Einrichtungen in der nächsten Phase bei der Altkleidersammlung mit zu berücksichtigen. Der Mobilitätsausschuss habe von der Verwaltung eingefordert, das vorgelegte Konzept für ein Jahr als Probelauf durchzuführen und während der Testphase auftretende Probleme unverzüglich zu melden. Sie dankt der Verwaltung für die gute Vorarbeit und befürwortet das Konzept insgesamt.

 

Ratsfrau Lux, AfD, weist darauf hin, dass durch den Wegfall von Sondernutzungserlaubnissen jährliche Einnahmen von 12.422 € entfallen und schlägt vor, nach einem Jahr Projektphase noch einmal zu diskutieren und einen Beschluss zu fassen. Insofern beantragt sie, den letzten Satz des Beschlussvorschlags zu streichen.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf den Beschlussvorschlag in der Fassung des Beschlusses des Mobilitätsausschusses, der auf der Leinwand textlich dargestellt ist und lässt hierüber abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des Mobilitätsausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung , das ab dem 01.01.2016 eingeführte Standortkonzept „Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller“ ab sofort zunächst für ein Jahr auszusetzen und keine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Das Jahr 2019 soll als Projektphase definiert werden, in der die Verwaltung die Auswirkungen beobachtet. Die Verwaltung soll mit einer Evaluierung beauftragt werden, über die Ende 2019 zu berichten ist. Für den Fall, dass die Evaluation positiv endet, soll das Standortkonzept ohne weitere Beschlussfassung ab dem 01.01.2020 aufgegeben werden; darüber hinaus sollen keine Sondernutzungserlaubnisse mehr zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlicher Verkehrsfläche im gesamten Stadtgebiet erteilt werden.