19.06.2019 - 6 Neufassung des Quotenbeschlusses -Gemeinsamer T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister weist auf einen geänderten Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses und des Planungsausschusses hin, der mit den Unterlagen zur Ratssitzung übersandt wurde.

 

Ratsherr Helg, FDP, erklärt, dass seine Fraktion wie in den Ausschüssen dem Vorschlag nicht zustimmen werde. Eine fixe Quote von 40 % des öffentlich geförderten Wohnungsbaus halte er als für Aachen zu hoch. Man befürchte, dass eine notwendige soziale Durchmischung in den neuen Wohnbaugebieten nicht mehr gewährleistet sei und private Investoren abgeschreckt würden. Darüber hinaus werde der Kombinationsbeschluss zwischen Baulandbeschluss und Quotenbeschluss abgelehnt.

 

Ratsherr Mohr, Allianz Aachen, bekundet für die Ratsgruppe, den Vorschlag ebenfalls abzulehnen, weil ähnliche Probleme, die auf die Stadt zukommen, gesehen werden wie seitens der FDP-Fraktion. Gleichwohl sei man dafür, dass im sozialen Wohnungsbau mehr getan werde. Das richtige Instrument sei eine Zurüstung der gewoge. Es sei zu befürchten, dass der Quotenbeschluss ohnehin wieder nur bei kleineren Bauherren angewandt würde und die großen Immobilienspekulanten wieder freie Hand bekämen.

 

Herr Lübben, Grüne, begrüßt den Quotenbeschluss für seine Fraktion und verweist auf eine Klausel, die gerade eine Durchmischung ermöglicht. Es müsse allerdings noch mehr auf diesem Gebiet getan werden.

 

Ratsherr Deumens, Linke, begrüßt ebenfalls den Quotenbeschluss, der aus Sicht seiner Fraktion auch eine höhere Quote hätte beinhalten können. Vor allem sei nun klar festgelegt, dass es bei dieser Quote um Wohnfläche gehe und nicht um Wohneinheiten. Dies sei eine Forderung, die die Linke sehr lange stellte.

 

Ratsherr Pütz, Piraten, hält die Quote fürs dringend notwendig. An die FDP gewandt weist er darauf hin, dass 50 % der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hätten und somit in öffentlich geförderten Wohnungsbau einziehen könnten. Von daher gebe es keine Durchmischungsprobleme.

 

Sodann lässt der Oberbürgermeister über den geänderten Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses und des Planungsausschusses abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragtbei vier Gegenstimmen mehrheitlich die Verwaltung, bei Vorhaben des Wohnungsbaus, die im Rahmen künftiger vorhabenbezogener Bebauungspläne und künftiger Bebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB umgesetzt werden, den Vorhabenträger vertraglich zu verpflichten, im Plangebiet öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll grundsätzlich 40 % am geplanten Vorhaben betragen. Die Quote bezieht sich auf die Gesamtwohnfläche. In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung, in Abhängigkeit der für das jeweilige Quartier ausgewiesenen Sozial- und Wohnraumdaten, eine Reduzierung oder Erhöhung der Quote vorgeben. Solche abweichenden Regelungen sind dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Um öffentlich geförderten Wohnraum künftig länger in einer Mietpreis- und Belegungsbindung zu halten, sind bei der Umsetzung von Quotenbeschlüssen, in städtebaulichen Verträgen und Kaufverträgen für städtische Grundstücke Regelungen zu treffen, wonach bei Stellung des Förderantrages zwingend die maximale mögliche Laufzeit der Bindungszeit (aktuell: 25 Jahre) zu wählen ist.

 

In begründeten Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit Verwaltung und Politik die Realisierung der festgelegten Quote an anderer Stelle erfolgen. Der Standort wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung sozialer Bedarfe festgelegt.

 

Bei der Vermarktung städtischer Grundstücke gelten grundsätzlich die Regelungen des parallel in der Aufstellung befindlichen kommunalen Wohnbauförderprogramms. In Fällen, in denen das kommunale Wohnbauförderprogramm keine Anwendung findet, ist der Quotenbeschluss anzuwenden. Die vereinbarte Quote ist im Kaufvertrag festzusetzen.

 

Der mit Datum vom 14.03.2007 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedete Beschluss „Kommunale Bodenvorratspolitik zur Sicherung preiswerter Grundstücke (sog. Baulandbeschluss) ist anzupassen. Bis zur Beschlussfassung einer Neuregelung behält der alte Beschluss seine Gültigkeit.

 

Für solche Vorhaben, bei denen das Plangebiet mindestens 5.000 m² umfasst, beauftragt der Rat die Verwaltung, die im Einzelfall besser geeignete Regelung (Quotenregelung oder Baulandbeschluss) zur Anwendung zu bringen.

 

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Anlagen zur Vorlage