19.06.2019 - 15 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Mohr, Allianz Aachen, bekundet, der Beschlusslage zuzustimmen, bittet aber auch darum, dass ausdrücklich im Protokoll vermerkt wird, dass es für die Ratsgruppe wichtig sei und es ihr sinnvoll erscheine, dass Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge weiter betrieben werden, damit eine weitere Verbringung von Flüchtlingen in Einzelwohnungen vermieden werde. Man habe ohnehin die Situation, dass in Aachen die Flüchtlingsheime, die Gemeinschaftsunterkünfte nur spärlich ausgelastet seien. Die Auslastungsquoten könnten dort deutlich angehoben werden. Stattdessen werden zahlreiche Flüchtlinge in einzelne Wohnungen hinein gebracht. Vor dem Hintergrund der desaströsen Wohnungsmarktlage in Aachen regt er an zu überlegen, ob der Antrag der Ratsgruppe nicht einfach umgesetzt werden könne, der bereits eingebracht sei, aus einzelnen Wohnungen wieder Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünfte zurück zu verbringen bis die Auslastungsquoten bei 90-95 % seien, sodass dann der Wohnraum entsprechend frei werde und wieder „der Bevölkerung“ zur Verfügung stehe.

 

Ratsfrau Höller-Radtke, SPD, bemerkt zu den Ausführungen ihres Vorredner, dass man in diesem Rat und in der Bürgerschaft der Meinung sei, dass Flüchtlinge auch Menschen sind. Dies mache sie froh. Den Vorredner bezeichnet sie als „Drecksack“.

 

Ohne Worterteilung durch den Oberbürgermeister widerspricht Ratsherr Mohr seiner Vorrednerin.

 

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass er ihm nicht das Wort erteilt habe und ruft Ratsfrau Höller-Radtke wegen des von ihr gebrauchten Ausdrucks zur Ordnung.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt einstimmig die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im  Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich im Bereich Werkstraße 16, zwischen Monschauer Straße und Werkstraße in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Anlagen zur Vorlage