10.07.2019 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 -Süster...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 10.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Rau, Grüne, erklärt sich für befangen und nimmt an der Behandlung des Tagesordnungspunktes nicht teil.
Bürgermeister Plum, SPD, bemängelt, dass der Tagesordnungspunkt erst am Folgetag im Planungsausschuss behandelt werde und somit vor einer Entscheidung im Rat der zuständige Ausschuss nicht gehört wurde. Darüber hinaus fragt er, warum die nach seiner Ansicht sonst übliche Vertragsstrafe für den Fall, dass der Vorhabenträger seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, nicht enthalten sei.
Herr Larosch, Bauverwaltung, erläutert, dass ausnahmsweise die Behandlung in der Ratssitzung vorgezogen worden sei, weil bei einer anderen Reihenfolge ein Ratsbeschluss frühestens Mitte September vorgelegen hätte, der Investor aber unverzüglich mit dem Bauvorhaben beginnen wolle. Da es sich um sozialen Wohnungsbau handele, habe die Verwaltung das beschleunigte Verfahren gewählt. Zur Frage der Vertragsstrafe erklärt er, dass eine solche bei einem Vorhabenträgerwechsel grundsätzlich in den Städtebauverträgen der Stadt Aachen nicht vorgesehen sei. Vereinbart sei aber, dass bei einem Vorhabenträgerwechsel ein neuer Vorhabenträger alle Verpflichtungen übernehmen müsse.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, dass er über den Beschlussentwurf mit dem Zusatz „vorbehaltlich der morgen stattfindenden Diskussion und Entscheidung im Planungsausschuss“ abstimmen lasse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,7 kB
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