18.09.2019 - 7 Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes 1980 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 18.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt die Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Süsterfeldstraße, Toledoring, der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach und dem vorhandenen Gewerbegebiet in der vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.
Der Rat der Stadt nimmt weiterhin den Bericht der Verwaltung sowie den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 806 zur Kenntnis.
Er beschließt, die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:
- Bei der Festsetzung Nr. 5.1 werden die Regelungen zum Lärmschutz entsprechend den neuen Regelungen der DIN 4109 (2018) geändert.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten bzw. ergänzten Bebauungsplan Nr. 806 – Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen dem Gelände der Deutschen Bahn, Pariser Ring/ Toledoring, Süsterfeldstraße und dem vorhandenen Gewerbegebiet gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
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