11.12.2019 - 7 Bewohnerparken;hier: Ergebnisse des Pilotproje...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Ergebnisse des Pilotprojektes im Frankenberger Viertel zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Ausweitung des Berechtigtenkreises für einen Bewohnerparkausweis auf das gesamte Stadtgebiet.
Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Fahrzeug fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
d) Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.
f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.
Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug.