26.06.2019 - 5 Innenstadtentwicklunghier: Ratsanträge der CDU-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Seufert, GRÜNE, betont, dass es nun wichtig sei, den vielen Worten auch Taten folgen zu lassen und u.a. den motorisierten Verkehr in der Innenstadt zu reduzieren und Einzelhandelsflächen aufzuwerten. Wegen des häufigen Leerstandes müsse der Druck auf Eigentümer und Investoren erhöht werden, dass dort endlich etwas passiere.
Frau Scheidt, GRÜNE, ergänzt, dass eine Künstlergruppe vorgeschlagen habe, leerstehende Ladenlokale befristet zu nutzen. Diese Idee sei dann aber daran gescheitert, dass die Eigentümer hohe Mieten verlangen wollten. Sie plädiert dafür, Leerstände wenigstens optisch aufzuwerten. Solche Räume könnten für Präsentationen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Servos, SPD, führt aus, dass es heute nur um einen Teilaspekt der Innenstadtentwicklung gehe, nämlich wie innerhalb dieses großen Prozesses eine saubere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen könne. Er regt an, den Beschlussentwurf der Verwaltung zu ändern. Die am Ende des Vorlagentextes in dem mit „Fazit“ überschriebenen Absatz enthaltenen konkreten Maßnahmen sollten mit beschlossen werden.
Herr Baal, CDU, schließt sich dieser Anregung des Vorredners an.
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt bei zwei Enthaltungen einstimmig die Verwaltung, die hier vorgeschlagenen und weitere Maßnahmen nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen sukzessive umzusetzen sowie den Ausschuss in den kommenden Sitzungen über den Verlauf des Verfahrens zu unterrichten.
Er stellt fest, dass vor einer Umsetzung der aufgeführten Bausteine und vor einer Beteiligung von Akteuren und Stadtgesellschaft sowie vor der Bildung neuer Beratungsgremien wie Arbeitskreise, „Vorstände“, „Beiräte“ und „Innenstadtkonferenzen“ eine planerische, räumliche Grundkonzeption aus den Inhalten vorhandener und beschlossener Planwerke wie dem Masterplan 2030, dem Innenstadtkonzept 2022, dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Masterplan Green City 2017 – 2020 durch die Verwaltung zusammenzuführen und in den politischen Gremien wie dem Wirtschaftsausschuss, dem Mobilitätsausschuss und dem Planungsausschuss zeitnah zu beraten ist.
Die Zusammensetzung der Gremien sowie die Einbeziehung der geplanten Stadtentwicklungsgesellschaft soll im Hinblick auf Handlungsfähigkeit überprüft werden.
Die Realisierung von Business Improvement Districts (Immobilien – und Standortgemeinschaften, ISG) sollte nochmals rechtlich und unter Fördergesichtspunkten geprüft werden.
Er beschließt ferner die Umsetzung der drei in der Vorlage der Verwaltung unter dem Abschnitt „Fazit“ genannten Maßnahmen.
Die Ratsanträge der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion Nr. 465/17 und der Fraktion GRÜNE Nr. 448/17 gelten damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
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