24.01.2019 - 8 Zieglerstraße, Markierung von Schutzstreifen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 24.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Bode (BV 2, CDU) berichtet, in seiner Fraktion sei man irritiert gewesen, nachdem man die Vorlage gelesen habe. Im Dezember sei bereits zum zweiten Mal zu diesem Thema beraten worden.
Man habe die Verwaltung beauftragt, die Eingaben aus der Sitzung zu berücksichtigen.
Herr Müller geht mit Verweis auf die Vorlage auf die vier Punkte ein, die nach der erneuten Beratung im Dezember von der BV 2 beschlossen worden sind. Als Fazit spricht er eine Empfehlung für die optimierte Variante 2a aus, die er begründet.
Er beantwortet eine Frage des Herrn Lindemann zu Punkt 3.
Herr Bode erklärt, die Begründung zur Ablehnung des Stoppschildes (Punkt 1) könne er nicht nachvollziehen, ebenso die Ablehnung des Fahrradschutzstreifens am Wendehammer (Punkt 2).
Er schlage folgende Ergänzungen des Beschlussvorschlags auf der Grundlage der vorgelegten Planung der Variante 2a (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens) vor:
- Der Wendehammer wird komplett mit einem Schutzstreifen versehen.
- Die rote Fahrbahnmarkierung im Einmündungsbereich Kaubenden- / Zieglerstraße wird über die dortige, auf der Südseite der Zieglerstraße anschließende Grundstückseinfahrt, verlängert.
- Gegenüber der Einmündung Kaubendenstraße (Nordseite Zieglerstraße) wird vom Wendehammer beginnend bis Ende Einmündungsbereich ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
- Auf Höhe der, auf der Nordseite der Zieglerstraße gelegenen, Trafostation (Zieglerstraße 11) wird die Fläche zwischen den beiden Grundstückseinfahrten als Sperrfläche ausgewiesen und entsprechend markiert.
Herr Neumann (Grüne) macht den Vorschlag - wenn ein Stoppschild nicht möglich ist - Tempo 30 einzurichten oder eine Fahrbahnaufpflasterung zur Verkehrsberuhigung einzubauen.
Herr Müller antwortet, das Thema Tempo 30, z. B. vor Kitas, sei oft diskutiert worden. Das Thema Aufpflasterung sei hier wegen des LKW-Verkehrs nicht zuträglich.
Er werde die Vorschläge aus dieser Sitzung noch einmal mitnehmen, um sie zu diskutieren.
Der stellvertretende Vorsitzende erläutert noch einmal das Abstimmungsverfahren:
Während gemäß der Vorlage für die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf eine Beschlussfassung in deren Sitzung am 30.01.2019 vorgesehen ist, soll der Mobilitätsausschuss nun den Beschluss fassen.
Frau Breuer (CDU) schlägt vor, einen ergänzenden Beschlussvorschlag zu formulieren, der auf die Änderungsvorschläge eingeht.
Herr Bode formuliert folgende Ergänzung:
„… und die in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vorgelegten Änderungsvorschläge wohlwollend zu prüfen.“
Frau Rhie (SPD) erklärt, ihre Fraktion könne dem zustimmen.
Es ergeht der folgende
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 2a (Plan-Nr. 2018/10-02) (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens) zu fassen und die in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vorgetragenen Anregungen wohlwollend zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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