10.01.2019 - 3 Neufassung des Quotenbeschlusses -Gemeinsamer T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Plum die Vorlage der Verwaltung. Auf dieser Grundlage könne man einen wegweisenden Beschluss fassen, der im Zusammenwirken mit weiteren Maßnahmen hoffentlich zu einer deutlichen Steigerung bei der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum führen werde. Die neuen Regelungen seien sinnvoll und notwendig, darüber hinaus böten sie ausreichend Flexibilität, um auf die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu reagieren. Insbesondere die Möglichkeiten zur Verlängerung der Bindungsfristen halte man für ein wichtiges Instrument. Insgesamt stimme man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gerne zu.

 

Für die Fraktion Die Linke signalisiert auch Herr Beus Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Die Tendenz sei richtig, es sei allerdings absehbar, dass die neu festgelegte Quote langfristig nicht ausreichen werde. Tatsächlich sei eine Quote von 70% notwendig, um die Anzahl an öffentlich geförderten Wohnungen zu halten.

 

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Dr. Breuer an, dass man dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde. Die neuen Regelungen seien eine deutliche Verbesserung gegenüber den derzeitigen, auch wenn man tatsächlich eine noch höhere Quote für besser und auch erforderlich halte. Was die Bindungsverlängerungen angehe, so begrüße man grundsätzlich die Anwendung der beschriebenen Instrumente, bitte jedoch nochmals um eine rechtliche Prüfung des Punktes 4c. Es müsse verlässlich abgeklärt sein, dass man den Bauherrn rechtlich verbindlich verpflichten könne, die gesetzliche Möglichkeit einer Bindungsverlängerung bei der zuständigen Stelle zum Zeitpunkt des gesetzlichen Auslaufens der Mietpreis- und Belegungsbindung zu beantragen.

 

Für die CDU-Fraktion vertritt Herr Gilson die Auffassung, dass den von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelungen eine sorgfältige Abwägung zugrunde liege. Es werde eine deutliche Verbesserung zur heute noch geltenden Beschlusslage erreicht, mit den Regelungen bezüglich der Verlängerung von Bindungsfristen werde ein zusätzliches Instrument geschaffen. Mit dieser Vorlage begebe man sich auf den richtigen Weg, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Für die FDP-Fraktion teilt Herr Helg mit, dass man den Vorschlag der Verwaltung ablehne. Man sei der Überzeugung, dass bei Umsetzung der vorgeschlagenen Regelungen die soziale Durchmischung in den Quartieren nicht mehr gewährleistet werden könne. Zwar könne man sich eine Zustimmung zu der Umstellung der Regelungen bezüglich der Bindungsfristen noch vorstellen, eine Erhöhung der Quote über den heutigen Prozentsatz hinaus könne man jedoch nicht unterstützen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Allemand führt Herr Baal aus, dass die neuen Regelungen nach Beschlussfassung durch den Rat nur auf neue Projekte angewendet werden könnten. Für bereits begonnene Projekte käme aus Gründen des Vertrauensschutzes der bisherige Quotenbeschluss zur Anwendung.

 

Herr Frankenberger erläutert, dass der Beschlussvorschlag für den Rat irrtümlich so abgefasst sei, dass die neuen Regelungen nur auf vorhabenbezogene Bebauungspläne anzuwenden seien. Tatsächlich sei aber beabsichtigt, alle Bebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen einzubeziehen, daher schlage die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag entsprechend anzupassen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das in der Vorlage beschriebene Verfahren zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnraums zu beschließen, wobei der Punkt 4c zum Thema Bindungsverlängerungen nochmals einer rechtlichen Prüfung unterzogen werde soll.

Eine vertragliche Verpflichtung zur Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau im Plangebiet soll nicht nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, sondern grundsätzlich bei Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag erfolgen, der Beschlussvorschlag für den Rat ist entsprechend anzupassen.             

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4051&TOLFDNR=90967&selfaction=print