07.02.2019 - 8 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 07.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man die Empfehlung zum Satzungsbeschluss an den Rat geben werde. Hinweisen wolle man allerdings darauf, dass mit den Festsetzungen dieser Bebauungsplanänderungen die inzwischen geltende Beschlusslage zur Nachverdichtung von Gewerbegebieten praktisch ignoriert werde. Da man sich bereits am Ende des relativ langwierigen Verfahrens befinde, werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung so zustimmen, man bitte aber darum, dass, sollte der Bebauungsplan in Zukunft nochmals angepackt werden müssen, ein anderer Umgang mit Höhe, Geschossigkeit und Dichte gefunden werde.
Frau Ohlmann erläutert, dass die Höhe der Gebäude zum Landschaftsbild abgestuft sei, festgesetzt sei eine Maximal-, aber keine Minimalhöhe. Der Trassenverlauf der Bahnlinie Via Avantis sei inzwischen an den östlichen Plangebietsrand außerhalb des Plangebiets verlegt worden, so dass nicht zu erwarten sei, dass deswegen eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig werde.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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