07.02.2019 - 3 Annahme von 2 Schenkungen des Fördervereins der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 07.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Sahm beantragt über die beiden Schenkungen getrennt abzustimmen. Mit der Fahrradabstellanlage sei er einverstanden. Jedoch könne er sich mit der Schenkung der Laptops nicht einverstanden erklären. Seine Befürchtung aus der letzten Sitzung des Schulausschusses, in welcher unter anderem über das Bonusprogramm für Schulen für die Beschaffung digitaler Infrastruktur abgestimmt worden sei, würde sich nun bewahrheiten. Die Schulen ohne finanzstarken Förderverein hätten nun ein Nachsehen. Zur Herstellung einer Chancengleichheit müsse der Schulausschuss Finanzmittel in ähnlicher Höhe auch für die übrigen Schulen zur Verfügung stellen. Daher werde er die Annahme der Schenkung der Laptops ablehnen.
Herr Fischer könne die Bedenken nachvollziehen, ist jedoch der Meinung, dass Schenkungen aus der Elternschaft nicht abgelehnt werden sollten. Vielmehr plädiere er für die Aufstellung eines Sozialindexes, anhand dessen die Schulen mit besonderen Herausforderungen besser finanziell unterstützt werden könnten. Er kündigt daher einen Antrag der Fraktion DIE LINKE an, mit welchem ein solcher Sozialindex in Zukunft ermittelt und angewandt werden solle.
Herr Krott ist ebenfalls der Meinung, dass die Entscheidung des Fördervereins nicht durch den Schulausschuss in Frage gestellt werden solle. Er erklärt sich mit einer separaten Abstimmung der beiden Schenkungen jedoch einverstanden. Der Grundschulfonds beinhalte seinem Empfinden nach bereits die Bewertung mittels eines Sozialindexes und falls eine Schule darüber hinaus noch zusätzlichen Bedarf an finanzieller Unterstützung habe, könne diese jederzeit an den Schulausschuss herantreten.
Frau Griepentrog erkundigt sich danach, wer die Wartung für die Geräte nach der Anschaffung übernehme, denn die Schenkung decke nicht die anfallenden Folgekosten ab. Bei technischen Geräten seien diese erfahrungsgemäß höher als beispielsweise bei Spielgeräten. Sie bittet daher die Verwaltung, eine einheitliche Vorgehensweise für die Annahme von Schenkungen und die anschließenden Wartungsarbeiten zu entwickeln.
Herr Rohé bemängelt ebenfalls die fehlende Chancengleichheit bei unterschiedlich finanzstarken Fördervereinen. Er erinnert daran, dass der Antrag der Grünen auf Erhöhung des Grundschulfonds in den Haushaltsberatungen abgelehnt worden sei und dadurch nun vermehrt die Fördervereine für die digitale Ausstattung der Schulen aufkommen müssten.
Herr Brantin weist darauf hin, dass die Wartung bei jeder Schenkung anfalle und daher geklärt werden müsse, wer diese durchführe und bezahle. Die Politik könne dabei nicht entscheiden, in welchem Umfang sich die Eltern an der Bildung der Kinder beteiligen dürfen.
Herr Brötz verweist auf die getroffenen Regelungen des Kommunalen Medienentwicklungsplanes und des Förderprogramms „Gute Schule 2020“, durch welche die Grundschulen in erster Linie mit Gebrauchtgeräten, WLAN und Präsentationstechniken ausgestattet würden. Dies stelle zunächst die notwendige Grundausstattung dar. Bezüglich der Laptops habe es eine Absprache mit der RegioIt und dem Fachbereich Personal und Organisation gegeben, nach welcher diese Geräte ebenfalls in den Support mit aufgenommen und dies durch die Lehrkräfte an der Schule vor Ort unterstützt werde. Bei Beamern würden die Lampen aus dem Schulbudget bezahlt und im Haushalt sei ein Budget für anfallende Reparaturen eingestellt worden.
Es wird über die beiden Schenkungen separat abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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457 kB
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