07.02.2019 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Frau Schwier weist auf den ausgelegten Vermerk bezüglich der Einrichtung von Schulen des Gemeinsamen Lernens nach dem neuen Inklusionserlass hin.

 

Herr Fischer erkundigt sich, wie viele Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach dem Wechsel von der Grundschule an den weiterführenden Schulen benötigt würden.

 

Herr Brötz berichtet, dass die Bezirksregierung und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hier von unterschiedlichen Werten ausgingen. Die Stadt Aachen habe einen Bedarf von circa 100 Plätzen ermittelt, nach Abschluss der Inklusionsrunden würden die genauen Zahlen jedoch auch im Schulausschuss vorgestellt.

 

Herr Balthasar bedauert, dass kein Gymnasium auf der Liste aufgeführt sei. Er sei der Meinung, dass an den Gymnasien die Förderschwerpunkte Hören, Sehen und Kommunikation ebenfalls zielgleich unterrichtet werden könnten.

 

Herr Krott ist irritiert, da seinem Wissen nach aktuell am Couven- und Anne-Frank-Gymnasium Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf unterrichtet würden und fragt sich daher, ob dies ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr vorgesehen sei.

 

Frau Schwier weist darauf hin, dass diese Schülerinnen und Schüler in jedem Fall Bestandsschutz besitzen und auch weiterhin an den jeweiligen Schulen unterrichtet würden. Zudem bestehe auch an allen anderen Gymnasien weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der Einzelintegration Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen.

 

Herr Brötz ergänzt, dass sich die vorliegende Auflistung an den Regelungen des neuen Inklusionserlasses orientiere und demnach die Gymnasien aus Eigeninitiative heraus und bei Aufnahme von drei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Zug ebenfalls als Schule des Gemeinsamen Lernens von der Bezirksregierung ernannt werden würden. Dann könnten diese Schulen ebenfalls von den zusätzlichen Personalressourcen profitieren.

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