05.02.2019 - 3 Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzunghier:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 05.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Tagesordnungspunkt wurde gem. Antrag der Grünen-Fraktion gemeinsam mit TOP 4 beraten.
Herr Buhr berichtete von Bewohnern im Frankenberger Viertel, die aufgrund von kurzfristigen Wohnungsvermietungen den Eindruck haben, in einem Hotel zu leben. Auch aus diesem Grunde stimme seine Fraktion für den Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung.
Herr Baal teilte für die CDU-Fraktion mit, dem Arbeitsauftrag zur Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung zuzustimmen. Diese Zustimmung sei jedoch nicht als generelle Zustimmung zur Satzung zu verstehen. Seine Fraktion sehe noch mehrere Probleme, die zu lösen seien. Man müsse zwei Themen unterscheiden:
1. Räume / Wohnungen, die für touristische Zwecke / Hotellerie genutzt werden.
2. Räume / Wohnungen, die einen Leerstand aufweisen.
Zu Punkt 1.) teilte er mit, dass die Vermarktung einer Wohnung grundsätzlich zulässig sei. Die Unterschiede ergeben sich aus dem Charakter der Nutzung. Bei kurzfristigen Nutzungen handele es sich um eine Art Hotelnutzung, bei langfristigen Vermietungen z.B. an Studenten oder Handwerker schon um eine Wohnnutzung. Hier stelle sich die Frage, wo die Missbräuchlichkeit der Nutzung in Zeiträumen von ein paar Tagen und beispielsweise einem halben Jahr beginne. Solche Zeiträume müssen in dem Satzungsentwurf geregelt werden, damit die Satzung rechtssicher angewendet werden könne.
Zu Punkt 2.) sagte Herr Baal, dass u.a. das Sanierungsthema in der Satzung abgebildet werden müsse. Manche Wohnungen stehen beispielsweise leer, weil ein gesamtes Haus kernsaniert werden solle. Ein Leerzug eines Mehrfamilienhauses nehme längere Zeiträume in Anspruch. Auch diese Zeiträume müssen daher in der Satzung definiert werden.
Der Ausschussvorsitzende Herr Plum wies darauf hin, dass Wohnraumschutzsatzungen bereits in mehreren Städten rechtssicher angewendet werden.
Herr Kuckelkorn teilte für die SPD-Frakion mit, dass der Vorlage zugestimmt werde. Darüber hinaus sei seine Fraktion überzeugt, dass die Verwaltung einen guten Satzungsentwurf ausarbeiten werde.
Frau Begolli sagte, dass auch ihre Fraktion dafür sei, dass Wohnungen kernsaniert werden. Dem dürfe eine Zweckentfremdungssatzung auch nicht entgegenstehen. Ein großes Problem seien jedoch die spekulativen Leerstände beispielsweise um den Kaiserplatz herum. Ziel dieser Leerstände sei es, Wohnraum in Gewerbeflächen umzuwandeln.
Herr Dr. Breuer erklärte, dass seine Fraktion nicht verstehen könne, warum das Thema Wohnraumschutzsatzung mit dem Thema Airbnb vermischt worden sei. Prinzipiell sei seine Fraktion froh, dass auch die CDU-Fraktion bereit sei, der Verwaltung den Arbeitsauftrag zum Aufstellen einer Satzung zu erteilen.
Abschließend wies Herr Frankenberger nochmals darauf hin, dass der Wohnungsmarkt in Aachen sehr angespannt sei. Bis zum Jahr 2030 würden laut Questio-Gutachten ca. 7.000 Wohnungen fehlen. Die Verwaltung wünsche sich daher eine Wohnraumschutzsatzung als zusätzliches Instrument im „Werkzeugkasten“. Man sei sich bewusst, dass dadurch nicht plötzlich 3.000 Wohnungen auf den Markt kommen werden. Dennoch könne sie dazu beitragen, die Lage auf dem Wohnungsmarkt besser in den Griff zu bekommen. Seiner Meinung nach brauche man derzeit auch noch nicht über Stellenbedarfe zu reden. Er schlug vor, diese erst dann zu ermitteln, wenn die Satzung da sei.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Themen Airbnb sowie Leerstand im Bereich Adalbertstraße unter Berücksichtigung des Tagesordnungspunktes 4 zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, eine Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Aachen auszuarbeiten.