06.02.2019 - 5 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 842 - Gewerbegebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss einstimmig, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und gemäß § 13a BauGB die Änderung einzuleiten und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 – Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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