19.03.2019 - 17 Annahme einer Schenkung des Fördervereins des E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Sahm hegt den Eindruck, dass unter den Fördervereinen eine Art Wettbewerb gestartet sei, welcher der Schule die bestmögliche Ausstattung zukommen lassen könne. Dies widerspreche jedoch seinem Verständnis von Chancengerechtigkeit. Da Gymnasien bereits von dem Bonussystem profitieren würden, sei es nicht originäre Aufgabe der Fördervereine, diese noch zusätzlich bei der Medienausstattung zu unterstützen.

 

Herr Tillmanns äußert, dass er die Auffassung von Herrn Sahm nicht nachvollziehen könne. Es sei in der Tat eine Aufgabe der Fördervereine, die Schulen auch finanziell zu unterstützen. Er verweist auf Beispiele wie Schulfeste oder andere schulische Veranstaltungen, wo die Eltern die Schule mit Sachspenden wie Kuchen unterstützen würden. Er sehe sich nicht in der Position, in die individuellen Entscheidungen des Fördervereins eingreifen zu dürfen. Es sei jedoch klar, dass die Verwaltung im Bereich der Medienausstattung nachsteuern müsse, um die Chancengleichheit wiederherzustellen. Es stehe jedoch außerfrage, die Spende des Fördervereins anzunehmen, vor allem, da die Eltern viel Zeit und Arbeit für das Zustandekommen der Spende investiert hätten.

 

Herr Brantin warnt davor, dass Entscheidungen darüber, ob und welche Spenden angenommen werden würden, gefährlich seien. Elterliches Engagement solle nicht durch Politik und Verwaltung beeinflusst werden.

 

Herr Sahm könne die Argumentation der CDU zwar nachvollziehen, allerdings habe er den Eindruck, dass die Politik jegliches Augenmaß verliere, was im Sinne einer finanziellen Unterstützung durch einen Förderverein statthaft sei. Die infrastrukturelle Ausstattung sei vielmehr eine Aufgabe der Kommunen, was auch gesetzlich im Schulgesetz verankert sei. Er plädiere dafür, dass der Schulausschuss darüber berate, an welchen Stellen nachgesteuert werden könne, beispielsweise ob den Schulen ohne finanzstarken Förderverein der Wert der Schenkung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden würde.

 

Frau Schwier betont, dass die Stadt Aachen die Schulen mit der bildungsrelevanten Ausstattung versorge und somit ihrer Pflicht nachkomme. Die zusätzliche Spende des Fördervereins sei als Add-on anzusehen. Darüber hinaus seien solche Spenden auch in anderen Bereichen, wie im Sport, üblich.

 

Frau Griepentrog empfindet die gegenwärtige Situation als ein Dilemma. Auf der einen Seite sehe sie, dass die Stadt ihrer Verpflichtung nachkomme, auf der anderen Seite möchte sie dem Förderverein und den Eltern keine Vorschriften machen. Hinsichtlich der Äußerung von Herrn Tillmanns erwidert sie, dass auch die Eltern an Schulen ohne finanzkräftigen Förderverein Zeit und Arbeit investieren würden, aber dennoch keine ähnlich große Spende aufbringen könnten. Sie befürchte die Schaffung einer Zweiklassengesellschaft.

 

Herr Fischer erklärt, dass die Fraktion DIE LINKE die Schenkung zwar nicht ablehnen würde, allerdings plädiere er ebenfalls für eine Nachsteuerung in diesem Bereich, damit alle Schulen abgesichert werden und eine gleiche Unterstützung erhalten würden.

 

Herr Königs entgegnet, dass in einer freiheitlichen Gesellschaft durchaus Unterschiede bestehen würden und diese auch akzeptiert werden müssten. Es sei nicht Aufgabe des Schulausschusses, darüber zu entscheiden, welche Schule eine Unterstützung von Seiten seines Fördervereins erhalte oder nicht.

 

Herr Auler schließt sich Herrn Königs an und bezieht sich auf folgendes Zitat von Oscar Wilde: Das Leben ist nicht gerecht, und für die meisten von uns ist das gut so“. Er erläutert, dass es zu den Aufgaben von Fördervereinen gehöre, den Schulen ein möglichst hohes Maß an Unterstützung zukommen zu lassen. Dass dies nicht immer gerecht ausfalle, sei der Sache geschuldet. Er unterstreicht, dass in den relevanten Bereichen durchaus eine Chancengleichheit bestünde.

 

Herr Krott erwidert, dass es Aufgabe des Schulträgers sei, alle Schulen nach gleichen Standards auszurüsten und er sehe Verwaltung und Politik in der Pflicht, nachzusteuern, um eine Bildungs- und Chancengleichheit zu gewährleisten.

 

Frau Scheidt ist empört über die Äußerungen von Herrn Königs und Herrn Auler. Der Schulausschuss sei stets bemüht, alle sozialen Stränge aufzugreifen und zusammenzuführen und den beteiligten Menschen in den Bildungseinrichtungen eine Wertschätzung entgegen zu bringen. Auch im Grundgesetz sei die Bildungsgerechtigkeit verankert. Sie könne daher die Position der beiden nicht nachvollziehen, möchte die Diskussion aufgrund der unterschiedlichen Ansichten an der Stelle jedoch nicht weiter vertiefen. Kinder dürften an keiner Schule das Gefühl bekommen, benachteiligt zu werden.

 

Herr Auler erklärt, dass es nicht in seiner Absicht gelegen habe, auszudrücken, dass Kinder keine faire und gerechte Beschulung und Ausstattung erhalten sollten. Er sehe lediglich nicht die Stadt Aachen in der Verpflichtung, Schenkungen zu beurteilen und die Schulen ohne Unterstützung anzugleichen.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Schenkung des Fördervereins des Einhard-Gymnasiums anzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: 1 Enthaltung:

Mehrheitlich.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4075&TOLFDNR=91895&selfaction=print