27.03.2019 - 6.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Wolf von der CDU-BF teilt mit, dass die IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe für das Jahr 2019 vier verkaufsoffene Sonntage angefragt habe. Es handele sich im Einzelnen um die beiden traditionellen Kirmessonntage und den Tag der Vereine, der erstmalig auf dem Brander Marktplatz am 15.09.2019 stattfindet. Die Brander Vereine sollen sich bei dieser vom Bürgerverein organisierten Veranstaltung präsentieren. Der 4. verkaufsoffene Sonntag werde in der Adventszeit am 15.12.2919 stattfinden. Trotz der Kritik, die insbesondere von der Gewerkschaft Verdi geäußert werde, sollte den Geschäftsinhabern die Möglichkeit gegeben werden, sich an solchen Tagen verstärkt zu präsentieren.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich den Ausführungen des Herrn Wolf an. Er äußert sich erfreut darüber, dass in diesem Jahr wieder ein Adventsmarkt stattfinden werde.

 

Herr Blum von der FDP hält die verkaufsoffenen Sonntage für Brand sehr wichtig. Wer an diesen Sonntagen die Trierer Straße entlang gehe, könne feststellen, wie attraktiv das Angebot sei und dass es ein Treffpunkt für die Brander Bevölkerung darstelle. Besonders die inhabergeführten Geschäfte seien in Anbetracht des Internethandels und wegen der Grenznähe auf die verkaufsoffenen Sonntage angewiesen. Schließlich seien im nahen Ausland manche Geschäfte jeden Sonntag geöffnet.

 

Herr Müller von der SPD-BF vertritt die Meinung, dass die Geschäftsinhaber den größten Nutzen vom Adventsmarkt und den daran geknüpften verkaufsoffenen Sonntag hätten. Dennoch hätten sie sich zuletzt nicht ausreichend engagiert.

 

Ratsherr Palm hält die vier verkaufsoffenen Sonntag für angemessen, zumal die Inhaber nicht dazu verpflichtet seien, ihre Geschäfte zu öffnen.

 

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF hält das Shoppen am Sonntag für ein besonderes Einkaufserlebnis. Vier verkaufsoffene Sonntage seien dafür angemessen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und pflichtet Herrn Müller bei. Zu dem verkaufsoffenen Sonntag im Dezember merkt er an, dass die IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe den Antrag mit einem ehrenamtlich durchgeführten Advents-/ Weihnachtsmarkt begründe. Der letzte Weihnachtsmarkt habe im vorletzten Jahr neben der 1. Eislaufbahn auf dem Marktplatz stattgefunden. Im letzten Jahr sei leider kein Weihnachtsmarkt organisiert worden. Die Grundlage für den Beschluss über den verkaufsoffenen Sonntag im Dezember sei aber der von der IG in Aussicht gestellte Weihnachtsmarkt. Schließlich seien die Anforderungen der Oberverwaltungsgerichte für verkaufsoffene Sonntage höher geworden. Die Verwaltung möge bei der IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe das Zustandekommen des Weihnachtsmarktes nachhalten. Die Kirmesveranstaltungen und der Tag der Brander Vereine und Institutionen seien als Begründung unstrittig.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den beiliegenden Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4082&TOLFDNR=92303&selfaction=print