13.03.2019 - 4 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zunächst gibt Herr Schaffert eine allgemeine Einführung zur Erstellung des Entwurfs des FNPAachen*2030.

 

Nach einer videounterstützten Einführung in die Thematik anhand der Verwaltungsvorlage sowie der hierzu ergänzten Tischvorlage durch Frau Fischer stellt Frau Kranefeld – ebenfalls videounterstützt -  nach einem kurzen gesamtstädtischen Überblick die konkreten Planungsvorschläge der Verwaltung für den Stadtbezirk Aachen-Haaren vor.

 

Sodann stimmen die Bezirksvertretungsmitglieder über die einzelnen Prüfflächen ab. 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 unter Berücksichtigung der zu den einzelnen Prüfflächen nachfolgend aufgeführten Beschlüsse für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Zu HA-GE-01

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden, wenn ein Grünstreifen zur Krefelder Straße bleibt und ein Abstand von 40 Metern zur Wurm eingehalten wird.

 

Zu HA-GE-04

Die Bezirksvertretung hat keine Einwände gegen den Verwaltungsvorschlag.

 

Zu HA-GE-06

Die Bezirksvertretung erklärt sich mit dem Vorschlag der Fachverwaltung einverstanden.

 

Zu HA-GE-07

Die Bezirksvertretung erhebt keine Einwände

 

Zu HA-GE-08

Die Bezirksvertretung stellt korrigierend fest, dass es sich vorliegend um den „Weidener Viehweg“ handelt. („Viehweg“ ist die frühere Bezeichnung einer Straße im Ortsteil Haaren – zwischen Krefelder Straße und Friedenstraße). Vor diesem Hintergrund bestehen keine Einwände.

 

Zu HA-GE-09

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren spricht sich gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes aus. Die Fläche soll im Rahmen des FNP Aachen*2030 wie im FNP 1980 beschrieben erhalten bleiben.

 

Zu HA-GE-10

Die Bezirksvertretung erklärt sich mit dem Verwaltungsvorschlag nicht einverstanden. Wie im FNP 1980 beschrieben soll die Grünfläche erhalten bleiben.

 

Zu HA-GE-12

Eine Änderung des FNP 1980 kommt in diesem Bereich für die Bezirksvertretung Aachen-Haaren in keinem Fall in Betracht. Die wichtige Kaltluftschneise sowie die Möglichkeit der Anbindung der Verlautenheidener Straße an die A 4 zur Entlastung von Verlautenheide müssen erhalten bleiben.

 

Zu HA-GR 02

Die Bezirksvertretung spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

 

Zu HA-VS-01

Die Bezirksvertretung stimmt der Verwaltungsvorlage zu.

(Anmerkung: Die Bezirksvertretung spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Anbindung an die Krefelder Straße aus.)

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4084&TOLFDNR=91982&selfaction=print