04.04.2019 - 4 Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 04.04.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Keller berichtet, dass im Vorfeld der heutigen Ausschusssitzung in den Fraktionen beraten worden sei, die Einrichtung der zusätzlichen Eingangsklasse in der Grundschule Birkstraße aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu streichen.
Herr Kaldenbach erläutert, dass im Vorfeld der Vorlagenerstellung ein intensiver Austausch mit der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin, Frau von Jakubowski, und den betroffenen Schulen stattgefunden habe. Dabei sei auch die Situation in Eilendorf beleuchtet worden. Sollte der Schulausschuss der Einrichtung einer dritten Eingangsklasse an der Birkstraße nicht zustimmen, würde dies bedeuten, dass 20 Kinder an dieser Schule abgelehnt werden müssten, obwohl diese die Grundschule Birkstraße als Anspruchsschule hätten. Darüber hinaus könnten diese Kinder nicht im Bereich Eilendorf an den beiden anderen Grundschulen aufgenommen werden. Die Montessori Schule Eilendorf unterrichte jahrgangsübergreifend und könne demnach maximal 196 Kinder aufnehmen, hätte demzufolge noch drei freie Schulplätze zur Verfügung. Die Grundschule Brühlstraße nehme seit der Schließung der Barbarastraße auch die Kinder aus diesem Bereich auf und habe gleichzeitig den Status einer Schule des Gemeinsamen Unterrichts übernommen. Aufgrund dessen könne die Schule 48 Kinder aufnehmen was zur Folge hat, dass kein freier Schulplatz mehr zur Verfügung stehe. Insgesamt könnten demzufolge 17 Kinder aus dem Sozialraum nicht versorgt werden. Eine Überbelegung der vorhandenen Züge sei planerisch nicht zu empfehlen.
Herr Balthasar erläutert, dass seine Fraktion die zusätzlichen Eingangsklassen an allen genannten Schulen mittragen könne besonders vor dem Hintergrund, dass in Aachen rein rechnerisch sogar 122 Klassen gebildet werden könnten. Zudem dürften Anspruchsschüler/innen keines Falls abgelehnt werden. Dennoch sehe er die Verteilung der Kinder nach wie vor problematisch. So würden in der Luisenstraße bei 25 Anmeldungen zwei Eingangsklassen gebildet, in den Grundschulen Michaelsbergstraße und Höfchensweg mit jeweils 62 Anmeldungen aber drei und zwei Eingangsklassen. Dies stelle seiner Auffassung nach eine ungerechte Verteilung dar.
Herr Kaldenbach erklärt, dass in der Luisenstraße nach aktuellem Stand keine zwei Eingangsklassen gebildet werden könnten, aber aufgrund der festgelegten Zügigkeit im gültigen Schulentwicklungsplan derzeit noch diese Aufteilung beibehalten worden sei. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass abgelehnte Kinder aus dem umliegenden Bereich, zum Beispiel von der Michaelsbergstraße, oftmals in der Luisenstraße angenommen werden könnten, was eine Zweizügigkeit in der Vergangenheit stets gerechtfertigt hätte. Frau Keller ergänzt, dass zudem die Kinder, welche ein förmliches AOSF-Verfahren durchlaufen würden, noch nicht abschließend auf die Schulen verteilt worden seien.
Herr Brötz erklärt darüber hinaus, dass die Grundschule Höfchensweg im Schulentwicklungsplan 2,5-zügig sei und daher abwechselnd zwei bzw. drei Eingangsklassen bilden könne. Zum Schuljahr 2019/2020 hätte die Schule drei Eingangsklassen bilden können. Die Herausforderung der gerechten Verteilung bestünde in jeder Anmeldephase, da die Anmeldezahlen oftmals sehr schwankend und im Vorfeld schwer zu kalkulieren seien. Die Frage der mittelfristigen Zügigkeit der KGS Höfchensweg könne im Rahmen des Schulentwicklungsplanes Primar genauer betrachtet werden.
Frau Griepentrog merkt an, dass die Frage nach der Anspruchsschule in jedem Jahr große Schwierigkeiten mit sich bringe. Sie fragt sich daher, ob dieses Modell eventuell überholt sei und einer Reform bedürfe, um die Verteilung besser regeln zu können. Dazu erläutert Herr Kaldenbach, dass die Regelung der Anspruchsschule im Schulgesetz verankert und für die Schulleitungen bindend sei.
Herr Fischer erläutert, dass unter Beachtung der zusätzlichen Erläuterungen zur Situation in Eilendorf der Beschlussvorschlag nun schlüssig sei. Die generelle Beratung zu den Zügigkeiten der Grundschulen müsse bei der Neuaufstellung des Schulentwicklungsplanes Primar erfolgen und sei an dieser Stelle nicht zielführend. Dies wird von Herrn Brötz bestätigt. Auch Herr Krott ist überzeugt, dass objektive Gründe für die einmalige Einrichtung der zusätzlichen Eingangsklasse in Eilendorf sprechen.
Herr Sahm und Herr Brantin sprechen sich ebenfalls für die zusätzlichen Eingangsklassen aus und unterstützen die Auffassung, allen Anspruchsschüler/innen einen entsprechenden Schulplatz zur Verfügung zu stellen, nicht zuletzt auch um mögliche Klagen der Eltern abzuwenden.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 119 zu bildende Eingangsklassen und damit einhergehend die Einrichtung von zusätzlichen Eingangsklassen an der KGS Marktschule Brand, der KGS Auf der Hörn, der KGS Birkstraße und der GGS Driescher Hof im Schuljahr 2019/2020.
Anlagen zur Vorlage
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