02.04.2019 - 3 Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn der Beratung erläuterte Herr Kemperdick die Vorlage anhand eines Power-Point-Vortrages. Dieser ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss bedankte sich Herr Baal für die CDU-Fraktion für die gute Vorlage und den Vortrag der Verwaltung. Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD sei in der Vorlage gut zusammengefasst worden. Den beiden Fraktionen ging es um eine Kombinierung von zwei Maßnahmen. Zum einen solle der Grund und Boden aus der Finanzierung von Neubauprojekten im geförderten Wohnungsbau herausgenommen werden. Zum anderen solle der vereinnahmte Erbbauzins als kommunale Förderung an den Investor weitergegeben werden. Aufgrund dieser beiden Maßnahmen ergebe sich, dass die Lage der Grundstücke und die damit verbundenen unterschiedlichen Bodenpreise keine Rolle mehr spielen. Somit bleibe die Einschätzung über die Wertentwicklung eines Grundstückes außen vor.

Er erklärte ausdrücklich, dass auch weiterhin eine Kombination aus gefördertem Wohnungsbau und beispielsweise Einzelhandelsflächen, die nicht den Förderrichtlinien unterliegen, möglich sein sollte.

Die Laufzeit des Erbbaurechtes habe man bewusst offen formuliert. Man habe sich an der Nutzungsdauer eines Neubaus orientiert, welcher nach ca. 40 Jahren modernisiert werden müsse.

Ein weiterer Vorteil des Konzeptes sei, dass die Stadt einen guten Zugriff auf die Qualität der Bauvorhaben habe. Aus diesem Grund werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Herr Moselage teilte mit, er habe bei dem Modell noch einige rechtliche Bedenken. So falle seiner Ansicht nach die Vergabe eines Erbbaurechtes ins Vergaberecht und müsse möglichweise europaweit ausgeschrieben werden. Die kommunale Förderung falle gegebenenfalls ins Beihilferecht. Diese Bedenken müssen nochmal intensiv geprüft werden, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen werde.

 

Frau Keller bedankte sich für die SPD-Fraktion ebenfalls für die gute Vorlage der Verwaltung. Die Eckpunkte seien von Herrn Baal bereits gut erläutert worden. Ihre Fraktion werde dem Beschlussvorschlag ebenfalls folgen.

 

Herr Dr. Breuer sagte für die Grünen, dass man sich dem Konzept ebenfalls anschließen könne. Aus seiner Sicht sei es wichtig, dass das komplexe Modell rechtssicher sei. Er betonte, dass seine Fraktion jedoch weiterhin dafür sei, öffentlich geförderten Wohnungsbau in Eigenregie zu errichten.

 

Herr Palm fragte nach, ob die Verwaltung bereits abschätzen könne, ob das Modell für Investoren interessant sei.

 

Herr Kemperdick teilte mit, dass das Modell für Bauträger uninteressant sei. Interessant werde es nur für die Investoren sein, die Wohnungen im eigenen Bestand halten.

 

Frau Begolli sprach der Verwaltung ebenfalls ihren Dank aus und sagte, dass es wichtig sei, preiswerten Wohnraum zu schaffen. Sie stellte allerdings auch die Frage, warum die Stadt Aachen nicht selber baut, wenn die Maßnahmen auch wirtschaftlich darstellbar seien. Wenn sich dafür jedoch keine Mehrheiten fänden, sei das Modell jedoch auch ein gangbarer Weg.

 

Aufgrund der Diskussion sagte Herr Baal abschließend, dass Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau in Eigenregie denkbar wären. Die damit verbundenen Ausgaben würden allerdings andere Projekte ausbremsen. Beispielhaft nannte er den Bau von Kindertagesstätten oder auch Sonderprojekte wie den Büchel, den Bushof oder auch das Neue Kurhaus. Hier müsse eine Abwägung getroffen werden und die CDU sei gemeinsam mit der SPD zu dem Entschluss gekommen, dass das Aachener Modell ein gangbarer Weg sei und andere Projekte deshalb nicht zurückgestellt werden müssen.

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das dargestellte Modell zu konkretisieren, die offenen Fragen zu klären und das Ergebnis im Ausschuss vorzustellen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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