02.04.2019 - 4 Neufassung des Quotenbeschlusses -Gemeinsamer T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 02.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Frankenberger wies darauf hin, dass die Vorlage bereits im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 11.12.2018 zur Beratung vorlag. Die Änderungen seien in der neuen Vorlage beschrieben. Ansonsten sei die Vorlage inhaltsgleich.
Herr Baal wies auf den letzten Absatz des Beschlusses der Vorlage hin. Dort ist beschrieben, dass bevorzugt der Baulandbeschluss anzuwenden sei. Dies würde die Entscheidungsfindung einengen. Seine Fraktion sei dafür, die jeweiligen Projekte näher zu betrachten um dann die Freiheit zu haben, entweder den Quotenbeschluss oder den Baulandbeschluss anzuwenden. Der Spielraum solle erhalten bleiben. Daher solle bitte der letzte Absatz gestrichen werden, weil dieser eine gewisse Automatisierung vorgäbe.
Auch der Ausschussvorsitzende Herr Plum schloss sich der Argumentation von Herrn Baal an und schlug vor, die Bandbreite der Entscheidungen offen zu halten.
Herr Moselage teilte mit, dass sich die FDP-Fraktion bei diesem Punkt noch mehr Freiheit wünsche. Das vorgeschlagene Korsett sei daher zu eng.
Herr Cremer bat, dass im 6. Absatz des Beschlussentwurfes der letzte Satz „Die vereinbarte Quote ist im Kaufvertrag festzusetzen“ durch den Satz „Die vereinbarte Quote ist vertraglich festzusetzen“ ersetzt werden solle, da diese Formulierung auch auf Erbbaurechte anzuwenden sei.
Der Ausschussvorsitzende erklärte, dass die vorgeschlagenen Änderungen übernommen werden können und regte an, bis zur Ratssitzung zu klären, wie im 3. Absatz der Beschlussvorlage der Begriff „Politik“ näher zu spezifizieren sei.
Anschließend erging folgender Beschluss:
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das in der Vorlage beschriebene Verfahren zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnraums zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, bei Vorhaben des Wohnungsbaus, die im Rahmen künftiger vorhabenbezogener Bebauungspläne und künftiger Bebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB umgesetzt werden, den Vorhabenträger vertraglich zu verpflichten, im Plangebiet öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll grundsätzlich 40 % am geplanten Vorhaben betragen. Die Quote bezieht sich auf die Gesamtwohnfläche. In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung, in Abhängigkeit der für das jeweilige Quartier ausgewiesenen Sozial- und Wohnraumdaten, eine Reduzierung oder Erhöhung der Quote vorgeben. Solche abweichenden Regelungen sind dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Um öffentlich geförderten Wohnraum künftig länger in einer Mietpreis- und Belegungsbindung zu halten, sind bei der Umsetzung von Quotenbeschlüssen, in städtebaulichen Verträgen und Kaufverträgen für städtische Grundstücke Regelungen zu treffen, wonach bei Stellung des Förderantrages zwingend die maximale mögliche Laufzeit der Bindungszeit (aktuell: 25 Jahre) zu wählen ist.
In begründeten Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit Verwaltung und Politik die Realisierung der festgelegten Quote an anderer Stelle erfolgen. Der Standort wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung sozialer Bedarfe festgelegt.
Bei der Vermarktung städtischer Grundstücke gelten grundsätzlich die Regelungen des parallel in der Aufstellung befindlichen kommunalen Wohnbauförderprogramms. In Fällen, in denen das kommunale Wohnbauförderprogramm keine Anwendung findet, ist der Quotenbeschluss anzuwenden. Die vereinbarte Quote ist vertraglich festzusetzen.
Der mit Datum vom 14.03.2007 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedete Beschluss „Kommunale Bodenvorratspolitik zur Sicherung preiswerter Grundstücke (sog. Baulandbeschluss) ist anzupassen. Bis zur Beschlussfassung einer Neuregelung behält der alte Beschluss seine Gültigkeit.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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233,7 kB
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