23.05.2019 - 7 Barrierefreie Behindertenparkplätze in der Kape...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 23.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Breuer erinnert daran, dass bereits dreimal beschlossen und versprochen worden sei, den Kapellenplatz zu überarbeiten. Der Belag sei katastrophal. Sie fragt, wie lange es noch dauert, bis der Platz „aufgehübscht“ werden kann.
Herr Ophey antwortet, in dieser Vorlage gehe es noch nicht darum, sondern zunächst einmal nur um die beiden Punkte
- Überprüfen der Barrierefreiheit zweier bestehender Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße und
- Prüfen, ob im unmittelbaren Umfeld zwei zusätzliche Behindertenparkplätze eingerichtet werden können.
Zu Punkt 1. werde die Planung dargestellt und zu 2. würden mögliche Standorte vorgestellt.
Herr Fischer fragt, ob die Verwaltung schon eine Größenordnung für die Kosten der zusätzlichen Stellplätze benennen könnte, damit der Ausschuss die zusätzlichen Stellplätze mit beschließen könne.
Herr Ophey schätzt die Kosten analog zu den Kosten für die beiden Plätze in der Kapellenstraße auf 15.000 € bis 18.000 € je Parkplatz.
Frau Rhie beantragt, gemäß dem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD den Beschluss um den Prüfauftrag an die Verwaltung zu ergänzen, ob im unmittelbaren Umfeld die Einrichtung von geeigneten Flächen für (mindestens) zwei Behindertenparkplätze möglich ist.
Der Ausschuss fasst sodann folgenden
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt die Ausführung der Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit der Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße auf Grundlage der Pläne Kapellenstrasse_L1_20190129 und Kapellenstraße_RQ1_20190129, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019.
Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, zu prüfen, ob im unmittelbaren Umfeld die Einrichtung von geeigneten Flächen für (mindestens) zwei Behindertenparkplätze möglich ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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114,5 kB
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570,1 kB
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