23.05.2019 - 8 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 23.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Conradt dankt den Bürgern, die sich eingebracht und an vielen Sitzungen teilgenommen hätten, wie auch der Verwaltung, die nun eine gute Lösung erarbeitet habe und mit einem relativ geringen Aufwand das ermögliche, wofür man so lange gerungen habe. Jetzt müsse man abwarten, wie es sich weiter entwickelt und dann noch einmal die Situation eruieren.
Herr Karrasch schlägt vor, dort könne es eventuell sinnvoll sein, ein Gerät zur Geschwindigkeitskontrolle zu installieren.
Ergänzend weist Herr Ferrari darauf hin, dass es auch ein mobiles Messgerät gebe, das hier zum Einsatz kommen könnte. Man habe hier eine typisch „rheinische“ Lösung gefunden.
Frau Rhie schließt sich den Ausführungen der Frau Conradt an. Es sei ein Kampf gegen Windmühlen gewesen. Sie verweist auf die Diskussion im Bürgerforum (im März). Natürlich sei immer noch mehr möglich. Auch sie dankt Frau Ernst und der Verwaltung, dass sie zumindest diese Lösung ermöglicht hätten.
Es ergeht der folgende
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, dass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h auf der Lütticher Straße im Abschnitt Bildchen-Preuswald wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig und damit rechtswidrig ist. Die Bebauung im Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 und Lütticher Straße 529 wird jedoch direkt von der Lütticher Straße erschlossen, so dass hier eine geschlossene Ortschaft im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Verwaltung ist bereit, diese mittels Ortstafeln entsprechend auszuweisen, wodurch auf einer Länge von max. 300 m de facto auch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht wird.
Der Mobilitätsausschuss beschließt, den Abschnitt zwischen Lütticher Straße 509 und Lütticher Straße 529 mittels Ortstafeln als geschlossene Ortschaft auszuweisen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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651,4 kB
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