05.06.2019 - 5 Citymanagement Aachen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 05.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Adenauer sieht gute Ansätze in dem umfangreichen Dokument, aber ebenso den Bedarf, einige Punkte, wie die personelle Ausstattung, nachzuschärfen. Herr Neumann verweist auf einen neuen Beschlussvorschlag und bewertet das Citymanagement als wichtig, möchte aber bisherige Konzepte integriert und alles zusammengefasst sehen. Basierend auf einer Synthese der Konzepte sollte sich der Beirat / die Steuerungsgruppe mit der Ausgestaltung befassen. Herr Dr. von Courbière kann sich dem Beschlussvorschlag der Grünen weitestgehend anschließen und schlägt eine verwaltungsinterne Bündelung vor.
Es ergeht folgender geänderter
Beschluss:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Roadmap zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die hier vorgeschlagenen und weitere Maßnahmen nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen sukzessive umzusetzen sowie den Ausschuss in den kommenden Sitzungen über den Verlauf des Verfahrens zu unterrichten.
Er stellt fest, dass vor einer Umsetzung der aufgeführten Bausteine und vor einer Beteiligung von Akteuren und Stadtgesellschaft sowie vor der Bildung neuer Beratungsgremien wie Arbeitskreise, ‘Vorstände‘, ‘Beiräte‘ und ‘Innenstadtkonferenzen‘ eine planerische, räumliche Grundkonzeption aus den Inhalten vorhandener und beschlossener Planwerke wie dem Masterplan 2030, dem Innenstadtkonzept 2022, dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Masterplan Green City 2017 – 2020 durch die Verwaltung zusammenzuführen und in den politischen Gremien wie dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, dem Mobilitätsausschuss und dem Planungsausschuss zeitnah zu beraten ist.
Die Zusammensetzung der Gremien sowie die Einbeziehung der geplanten Stadtentwicklungsgesellschaft sollen im Hinblick auf Handlungsfähigkeit überprüft werden.
Die Realisierung von Business Improvement Districts (Immobilien – und Standortgemeinschaften, ISG) sollte nochmals rechtlich und unter Fördergesichtspunkten geprüft werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,4 kB
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