25.06.2019 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass der Stand der Gewerbesteuer heute mit einem Betrag von rund 199 Mio. € rund 13 Mio. € hinter dem Gewerbesteuersoll des Vorjahres von rund 212 Mio. € liege. Die auf dem aktuellen Buchungsstand der Gewerbesteuererträge basierende Prognose zum Jahresende lasse jedenfalls einen Minderertrag in Höhe von 10 Mio. € erwarten. Aufgrund dieses Minderertrages sei in der Vorwoche die bereichsbezogene haushaltswirtschaftliche Sperre verhangen worden. 

 

Darüber hinaus berichtet Frau Grehling, dass entsprechende Eckdaten der Grundsteuerreform vorlägen. Die Übergangsfrist bis zur Neuregelung der Grundsteuer liefe bis zum 31.12.2019. Sollte bis Ende 2019 keine gesetzliche Neuregelung beschlossen werden, fiele die Grundsteuer ab 2020 ersatzlos weg. Nach dem neuen Modell wäre für die Festsetzung der Grundsteuer künftig der aktuelle Grundstückswert, das Alter der Gebäude und die durchschnittlichen Mietkosten zu berücksichtigen. Zudem sei in Diskussion eine  „Öffnungsklausel“, die es den Ländern ermöglicht grundsätzlich auch ein eigenes Berechnungsmodell in einem vorgegebenen und begrenzten Rahmen einzuführen. Durch die Änderung solle sich die Grundsteuer, die die Eigentümer der Grundstücke jährlich zahlen müssen, stärker nach dem aktuellen Wert der Grundstücke und vor allem nach den damit erzielten bzw. erzielbaren Mieteinnahmen – entsprechend gestaffelt – richten. Insgesamt solle die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein. Um Aufkommensneutralität, d.h. auch die Erträgnisse der Gewerbesteuer in heutiger Gesamthöhe, sicherzustellen, sei allerdings voraussichtlich eine deutliche Hebesatzanhebung in Aachen notwendig, welche deutliche Verschiebung innerhalb der in Anspruch zu nehmenden Eigentumsgruppen nach sich ziehen werde. Eine Beratung des Gesetzesentwurfes der Länder stehe jedoch noch aus.

 

Ratsherr Linden fragt nach, ob die Änderungen bereits zur Planung 2020 umgesetzt werden müssen.

 

Frau Grehling erläutert, dass man mögliche Auswirkungen der Grundsteuerreform in der Haushaltsplanung 2020 nach derzeitigem Stand nicht berücksichtigen könne, da die konkrete Grundlage hierfür fehle.  Die heutigen Berechnungsgrundlagen seien noch bis Ende 2024 anzuwenden.

 

Ratsherr Pilgram fragt, auf welche Bereiche sich die Haushaltssperre beziehe und in welcher Höhe diese umgesetzt worden sei.

 

Frau Grehling sagt, dass lediglich in den Bereichen entsprechende Ansätze gesperrt wurden, in der im Rahmen einer Forecastermittlung Einsparungen prognostiziert werden konnten. 

 

Ratsherr Linden fragt, ob der Rat eine solche Haushaltssperre nicht genehmigen müsse. Außerdem merkt er an, dass die Auswirkungen aus den nicht besetzten Stellen und Stelleneinsparungen im Jahr 2018 zu einer Ergebnisverbesserung geführt hätten und fragt inwiefern dieser Effekt auch in 2019 greifen werde und den Gewerbesteuereinbruch kompensieren könne.

 

Frau Grehling erläutert, dass der Rat informiert werden müsse. Im Personalbereich werde auch für das Jahr 2019 voraussichtlich wieder ein positives Ergebnis erzielt werden können, welches zur Kompensierung des Gewerbesteuereinbruchs jedoch nicht ausreiche. Zu den Sperren in den verschiedenen Bereichen sei noch anzumerken, dass lediglich die Positionen gesperrt wurden, welche durch die Fachbereiche selber gemeldet wurden, sodass es nicht zu Leistungseinschränkungen kommen werde. Wenn die bisher vorgenommene Sperre nicht ausreichen sollten, dann ergebe sich alleine aus den bislang noch nicht herangezogenen Personalaufwendungen noch eine mögliche Einsparung in Höhe von rund 4 Mio. €.

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