25.06.2019 - 7 Investitionsübersicht des Haushaltes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Es wird mündlich berichtet.
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 25.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling erläutert, dass mit der vorgelegte Investitionsübersicht der Stand der Haushaltsplanung 2019 und des Mittelabflusses bei Investitionsmaßnahmen dargestellt werde. Hierbei beziehe sich der Ansatz von rund 103 Mio. € in 2019 lediglich auf die tatsächlich in den Haushalt eingeplanten Maßnahmen. Die Maßnahmen auf der § 13-Liste seien nicht miteinbezogen. Der Mittelabfluss betrage laut aktuellem Stand rund 30 Mio. €, wobei darauf hinzuweisen sei, dass in diesem Betrag auch Zahlungen an Eigenbetriebe und reine Vormerkungen von Mitteln enthalten seien. Frau Grehling verweist auf die Vielzahl an großen Maßnahmen, für welche derzeit lediglich Planungsmittel im Haushalt berücksichtigt worden seien. Teilweise seien aufgrund Verzögerungen von Baumaßnahmen Mittel der vorgestellten Maßnahmen bereits zur Deckung anderer verteuerter Maßnahmen verwendet worden.
Es sei ebenfalls darauf hinzuweisen, dass in den nächsten Jahren die Belastung für den Haushalt weiter steigen werde und in diesem Zusammenhang zwei zentrale Fragen zu beantworten seien. Zum einen müsse die Frage geklärt werden, welche Maßnahmen nicht zwangsläufig notwendig seien. Zum anderen müsse auch entschieden werden, welche Maßnahmen trotz möglicher Kostensteigerungen zu priorisieren sind.
Ratsherr Fischer fragt, ob Investitionsmaßnahmen nicht auch durch Steuereinnahmen oder Fördermittel gedeckt werden könnten, da es doch erhebliche Klimaschutzförderungen gebe. Das Thema Folgekosten zu Investitionsmaßnahmen werde in der Übersicht ja auch nicht beleuchtet.
Frau Grehling erläutert, dass Refinanzierungen durch Fördermittel bereits berücksichtigt seien, Steuereinnahmen typischerweise jedoch nicht als Deckung für Investitionen verwendet werden dürfen. Allerdings gebe es für die größten auf der Übersicht dargestellten Maßnahmen keine entsprechende Refinanzierungsmöglichkeit in Form von Fördermitteln.
Die Ausweisung von Folgekosten sei lediglich für Einzelmaßnahmen möglich, zur Maßnahme Kurhaus sei beispielsweise ein Passus im Vorbericht enthalten. Inwiefern Folgekosten zu Maßnahmen im frühen Stadion der Planung tatsächlich valide kalkulierbar sind, sei fraglich.