02.07.2019 - 3 Aufstellung einer Wohnraumschutzsatzung -Satzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Begolli bedankte sich bei der Verwaltung für die Vorlage. Unklar sei aus ihrer Sicht, ob die Satzung auch für Wohnraum gelte, der bereits vor Erlass der Satzung leer gestanden habe.

Weiterhin fragte sie, ob Bußgelder nur einmalig erhoben werden und/oder ob diese auch an Fristen gebunden seien?

Sie regte an, in § 5 Abs. 1 Ziffer 4 auch das Mietpreisniveau aufzunehmen.

Außerdem wies sie darauf hin, dass für die Überwachung der Angelegenheiten Personal benötigt werde.

 

Herr Buhr teilte mit, dass die Piratenfraktion Schwierigkeiten mit den §§ 5 und 6 der Satzung habe. Die Formulierungen wirken so, dass man sich im Bedarfsfalle freikaufen könne.

 

Für die SPD-Fraktion bedankte sich Frau Keller für die Vorlage und sagte, dass diese in der Stadt auch dringend benötigt werde. Ihre Fraktion begrüße daher die Angelegenheit und werde dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Auch die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Herr Baal erläuterte, dass es zwar in der Stadt derzeit nur einen geringen Leerstand gebe. Dieser Bedürfe eigentlich keiner Regelung. Dennoch sei seine Fraktion der Meinung, dass sich die Satzung gut in das Gesamtpaket Wohnen integriere. Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen wie Baulandbeschluss, Quotenbeschluss und des Aachener Modells sei die Wohnraumschutzsatzung ein weiterer wichtiger Baustein. Darüber hinaus stelle die Satzung ein wichtiges Signal dar, dass leerstehender Wohnraum in Aachen nicht geduldet werden könne.

 

Herr Dr. Breuer teilte ebenfalls mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er wundere sich nur, warum bei der vorhandenen Einigkeit im Gremium die Satzung nicht schon früher beschlossen wurde.

 

Herr Moselage teilte mit, dass die Wohnraumschutzsatzung nur auf der Basis des § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz erlassen werden könne. Satz 1 besagt, dass die Gemeinde durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen kann, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung zweckentfremdet werden darf. Aufgrund dieser Formulierung stelle sich für ihn die Frage, ob die Satzung automatisch auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt werden dürfe. Er bat um rechtliche Klärung bis zur nächsten Ratssitzung.

Weiterhin bat er zu prüfen, ob in § 5 Ziffer 2 der Personenkreis auf Inhaber und Familien ergänzt werden könne. Außerdem schlug er vor, in § 5 Ziffer 4 das Wort „erheblich“ einzufügen.

 

Herr Frankenberger sagte, dass man die Satzung bewusst auf das gesamte Stadtgebiet auslegen wolle, da man der Meinung sei, dass der Wohnungsmarkt im gesamten Gebiet der Stadt Aachen angespannt sei.

Weiterhin wies er darauf hin, dass es ein Rückwirkungsverbot gebe. Daher könne die Satzung nicht auf bereits leerstehende Objekte angewandt werden. Allerdings seien die hier in Rede stehenden Wohnungen inzwischen auch in einem Zustand, dass sie nicht mehr auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden könnten. Zur Frage des Mietniveaus von Frau Begolli sagte er, dass dieses bereits durch die Ausstattungsmerkmale auf der Basis des Mietspiegels abgebildet sei.

 

Herr Schmitt-Ott fragte nach, wie viel Personal für die Umsetzung benötigt werde?

 

Herr Frankenberger teilte mit, dass man derzeit aufgrund abgeschlossener Umstrukturierungen im Fachbereich ein Stellenpotenzial entdeckt habe, welches für die Überwachung der Satzung genutzt werden könne. Man könne derzeit noch nicht genau sagen, wie viel Arbeit überhaupt auf die Verwaltung zukomme. Er bot an, im Gremium regelmäßig über die Satzung zu berichten.

 

Der Ausschussvorsitzende schlug vor, den Beschlussentwurf zu ergänzen, dass die Vewaltung beauftragt werde, binnen eines Jahres erneut zu berichten.

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt einstimmig mit einer Stimmenthaltung dem Rat der Stadt, die Satzung zum Schutz und zur Erhaltung von Wohnraum im Stadtgebiet Aachen (Wohnraumschutzsatzung) zu beschließen. Die Satzung soll am 01.08.2019 in Kraft treten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, binnen eines Jahres im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss über die Wohnraumschutzsatzung zu berichten.

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Anlagen zur Vorlage