03.07.2019 - 6 Truppenübungsplatz Münsterbusch, Zugangsbeschrä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 03.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt den Standortältesten Herrn Oberst Klaus Engel und Herrn Hauptmann Paulus von der Bundeswehr Aachen.
Herr Oberst Engel stellt sich kurz vor und bedankt sich auch im Namen von Herrn Hauptmann Paulus für die Einladung zur Sitzung.
Herr Engel hat den Leserbriefen entnehmen können, dass die Bürgerschaft wenig Verständnis für die Zugangsbeschränkungen zum Standortübungsplatz habe und führt dies auf mangelnde Information über die Bedeutung des im Eigentum des Bundes befindlichen Platzes als Ausbildungsgelände zurück. Im Bereich Aachen seien 4 Kasernen mit einem Stammpersonal von ca. 700 Soldaten und Zivilisten angesiedelt. Jährlich würden 3.200 – 3.600 Soldaten an 130 verschiedenen Ausbildungen teilnehmen. Ab dem Jahre 2021 werde die Offiziersausbildung wieder nach Aachen verlegt und der Standortübungsplatz entsprechend stärker frequentiert. Die Bundeswehr sei aktuell in 13 Krisengebieten weltweit im Einsatz, allein das Heer mit einer Stärke von ca. 60.000 Soldaten. Aufgrund der damit verbundenen Gefahren und des zunehmenden Terrorismus sei eine gute Ausbildung der Soldaten unabdingbar.
Auch die Bundeswehr mit ihren Standortübungsplätzen unterliege den Naturschutzgesetzen und den besonders strengen Regeln in FFH-Gebieten. Dies schränke sie erheblich bei der Ausübung des Ausbildungsauftrages ein. Ein Viertel bis ein Drittel des Geländes dürfe nicht mehr betreten werden. Darüber hinaus gebe es Bereiche, in denen das Gelände nur zu gewissen Zeiten genutzt werden dürfe. Dennoch biete der Standortübungsplatz hier am Ort die meisten Freiheiten für die Bürgerschaft. Doch zunächst müsse die Bundeswehr als Eigentümer ihre originäre Aufgabe erfüllen können und den Standortübungsplatz als Ausbildungsareal zu nutzen.
Die öffentliche Nutzung des Verbindungswegs zum Sportplatz sei für die Bundeswehr jedoch unproblematisch. Die Benutzungsordnung werde dementsprechend geändert. Die Frage, ob BDKJ, Kindergärten und Schulen den Standortübungsplatz zur Weiterbildung nutzen könnten, bejaht Herr Engel. Den Schulen sei immer im Rahmen von Mitnutzungsverträgen die Möglichkeit zu Exkursionen und Begehungen gegeben worden. Feiertage seien wie Sonntage zu behandeln und das Gelände damit grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich, außer bei roter Fahne. Die Ausbildung müsse wegen des Umweltschutzes immer wieder angepasst werden, zumal die Untere Naturschutzbehörde keine weitergehende Nutzung des Geländes wünsche. Die Stadt Aachen habe ein eigenes Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungen im Naturschutzgebiet, z. B. der Anleinpflicht für Hunde oder der Wegebenutzungspflicht.
Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich bei Herrn Engel für seinen Vortrag. Seit 50 Jahren benutze man mit der Bundeswehr zusammen das Gelände. Mit Aufstellung der neuen Schilder habe sich aber für die Bürger in Brand etwas verändert. Er bedauere sehr, dass alle darunter leiden müssten, dass sich einige nicht an die Regeln gehalten und ihre Hunde frei laufen gelassen hätten. Ärgerlich sei, dass die Hunde nicht angeleint seien oder widerrechtlich dort geritten werde. Wichtig sei, dass die Kinder in Richtung Sportplatz nicht die Freunder Landstraße benutzen müssen, sondern über den Freunder Heideweg gehen könnten. Erstrebenswert sei, dass die Bundeswehr der Bevölkerung entgegen komme.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Engel für sein heutiges Kommen. Sie lebe seit vielen Jahren in Brand und mit dem Brander Wald. Nach Anbringen der Schilder sei der Ärger in der Bürgerschaft sehr groß gewesen, da der Standortübungsplatz schon so lange zur Naherholung genutzt werde. Sie sei deshalb erfreut, dass Ausnahmen möglich seien. Die Kommunalpolitiker in Brand seien stets ansprechbar für die Bürger, hätten aber keinen Einfluss auf das 226 h große Gebiet, da es nicht der Stadt Aachen gehöre. An das große Naturschutzgebiet und das 2004 entstandene FFH-Gebiet würden zudem besondere Anforderungen gestellt. Die Untere Naturschutzbehörde sei beteiligt worden und solle daher für die Stadt Aachen anstreben, den Naherholungsbedarf mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen. Sie bittet Herrn Engel um Einschätzung, ob eine einvernehmliche Lösung gefunden werden könnte, um die Öffnungszeiten zu erweitern.
Herr Engel antwortet, dass es sich um eine Ausbildungsfläche handele und der Naturschutz unabhängig von dem Auftrag der Bundeswehr zu sehen sei. Die Sperrzeit von 7:00 bis 17:00 Uhr hänge mit mehreren Umständen zusammen:
a) Die Bundeswehr werde aktuell mehr auf Landes- und Bundesverteidigung umstrukturiert, d. h. am Standort Aachen werde in den nächsten Jahren 15 – 20 % Personal eingespart; demgegenüber steige die Zahl der Lehrgangsteilnehmer. Außerdem würden zukünftig wieder mehr Offiziersanwärter hier ausgebildet. Die für die Bundeswehr tatsächlich nutzbare Fläche des Standortübungsplatzes sei im Übrigen durch die Naturschutzauflagen kleiner geworden.
b) Der Personal- und Organisationsaufwand für das Abflaggen des 226 ha großen Geländes sei nicht zu stemmen. Auch die Bundeswehr unterliege Rahmenbedingungen und Auflagen sowie der Arbeitszeitverordnung. Er bittet deshalb um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF bedankt sich bei den Herren für ihr heutiges Kommen. Er begrüße natürlich die Einhaltung des Naturschutzes, doch sei dem Bürger die plötzliche Änderung der Öffnungszeiten schwer zu vermitteln. Er könne zwar nachvollziehen, dass ab 2020/2021 wegen der Ausweitung der Ausbildung andere Nutzungszeiten festgelegt würden, bitte aber dennoch um Regelungen, die für die Öffentlichkeit nicht so einschränkend sind und eine Freigabe der Fläche, wenn nicht geübt werde.
Herr Engel stellt klar, dass aufgrund des intensiven Lehrgangsbetriebs unmöglich einzelne Tage oder weitere Zeiten freigegeben werden könnten. Die Bundeswehr hafte u. a. auch für Personenschäden.
Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF fragt nach, ob man auf der Freifläche an der Inde die Hunde freilaufen lassen könne.
Laut Herrn Engel lasse sich das gerade an dieser Stelle z. B. wegen des Einbringens von Kot nicht mit den ökologischen Anforderungen in Einklang bringen. Hier sei eine Auflage der Stadt Aachen maßgeblich.
Herr Auler von der CDU-BF äußert Verständnis dafür, dass eine dynamische Sperrung mit Flaggen für die Bundeswehr zu aufwendig sei. Eventuell könne über die Digitalisierung eine Erleichterung der Sperrung herbeigeführt werden, z. B. durch Anzeige- oder Ampelsysteme.
Herr Engel erklärt, dass aktuell ein hoher Investitionsstau bei der Bundeswehr herrsche und daher so eine Lösung unrealistisch sei.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns ist der Meinung, dass man der Bundeswehr zu Dank verpflichtet sei, da sie das Gelände außerhalb des Übungsbetriebs für die Öffentlichkeit öffne. Sobald im Hohen Venn die rote Fahne gehisst werde, dürfe das Naturschutzgebiet ebenfalls nicht mehr betreten werden. Die neu angebrachten Tafeln seien mit der StädteRegion Aachen, dem Fachbereich Umwelt und der Bundeswehr gemeinsam erarbeitet worden; allerdings seien die zeitl. Einschränkungen dabei nicht thematisiert worden. Durch eine verstärkte tatsächliche Nutzung des Eigentümers werde sich das Thema erledigen.
Herr Engel wirbt um Verständnis und verweist auf die zu erwartende Entwicklung des Standortübungsplatzes in den nächsten Jahren. Er werde für die Besucher eine Nutzungsübersicht bekanntgeben.
Herr Hellmann von der SPD-BF schlägt vor, die Vertreter der Bundeswehr im nächsten Jahr vor den Sommerferien in die Sitzung der Bezirksvertretung einzuladen, um sich über die bis dahin gemachten Erfahrungen auszutauschen.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns nimmt diesen Vorschlag auf und bittet, im nächsten Jahr der Bezirksvertretung Brand einen Bericht zukommen zu lassen. Er bedankt sich bei Herrn Engel für seinen Vortrag.