03.09.2019 - 3 Winterdienst aus einer Hand

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ferber teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass der Winterdienst derzeit im Rahmen einer externen Vergabe im Losverfahren erledigt würde. Eine Kündigung des bestehenden Rahmenvertrages könne zum Frühjahr 2020 erfolgen, so dass dann grundsätzlich eine Umstellung der Aufgabenerledigung/-wahnrehmung auf den Aachener Stadtbetrieb (E 18) möglich sei.

Frau Ferber legt dar, dass sie diese geänderte Zuständigkeit für die Aufgabenerledigung ausdrücklich begrüße.

Insgesamt hält sie fest, dass es sich dabei um eine schwierige Aufgabe, insbesondere hinsichtlich der Personalgestellung handelt.

 

Zu Beginn der im Rahmen der Anhörung zu beratenden Vorlage wird dargelegt, dass die entsprechend der Beratungsfolge zuletzt vorberatenden Ausschüsse, Schulausschuss (SchulA) sowie der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) jeweils geänderte Beschlüsse gefasst haben. Beide Ausschüsse sind damit dem geänderten Beschluss des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb gefolgt.

Ratsherr Jacoby stellt zur Diskussion, dass sich der Betriebsausschuss Gebäudemanagement diesen geänderten Beschlüssen anschließt und einen entsprechenden geänderten Beschluss fasst.

 

Die geänderten Beschlüsse lauten wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Winterdienst soweit möglich ab dem Winter 2019/2020, spätestens ab 2020/2021, vollständig aus einer Hand (E18) zu erledigen.

 

Nach einer Diskussion unter Beteiligung des Ratsherrn Pilgram sowie der Ausschussmitglieder Herrn Radermacher und Herrn Klopstein werden verschiedene zu berücksichtigende Aspekte der Aufgabenerledigung des Winterdienstes durch E 18 diskutiert.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umstellung des  Winterdienstes aus einer Hand durch den Aachener Stadtbetrieb (E 18) ab der Wintersaison 2020/2021 zustimmend zur Kenntnis. Die zu erarbeitende Neukonzeption wird nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die kommende Wintersaison 2019/2020 wird den o.g. Fachausschüssen empfohlen, den Winterdienst im Rahmen der bisherigen Fremdvergaben durchzuführen.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umstellung des Winterdienstes aus einer Hand ab der Wintersaison 2020/2021 zustimmend zur Kenntnis. Für die kommende Wintersaison 2019/2020 erfolgt der Winterdienst im Rahmen der bisherigen Fremdvergabe u.a. durch den Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23).

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umstellung des Winterdienstes aus einer Hand ab der Wintersaison 2020/2021 zustimmend zur Kenntnis. Für die kommende Wintersaison 2019/2020 erfolgt der Winterdienst im Rahmen der bisherigen Fremdvergabe u.a. durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45).

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Winterdienst sowie möglich ab dem Winter 2019/2020, spätestens ab 2020/2021, vollständig aus einer Hand ( E18) zu erledigen.

 

 

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 13 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

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