17.09.2019 - 10 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 17.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Unter Bezugnahme auf die Niederschrift der letzten Sitzung erkundigt sich Herr Dautzenberg danach, ob die Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Standards im Bereich der Offenen Türen bereits Gelegenheit gehabt habe, über die nachträgliche Einberufung des Kinderschutzbundes zu beraten.
Herr Breuer bestätigt, dass dies bereits thematisiert worden sei mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsgruppe nicht mehr erweitert werden würde. Bei weiteren Aufnahmen mit einem Sonderstatus drohe die Gefahr, dass die Gruppe zu groß werden würde und nicht mehr arbeitsfähig wäre. Daher würden interessierte Träger gebeten, sich von anderen Teilnehmenden vertreten zu lassen.
Frau Scheidt gibt zu bedenken, dass es für einen Träger allerdings schwierig sei, seine Interessen extern vertreten zu lassen. Sie schlägt daher vor, dass dem Kinderschutzbund zumindest ein Anhörungs- und Rederecht in den Fällen zuteilwerden solle, wo seine Interessen direkt berührt werden würden. Dies werde auch so im Ausschuss gehandhabt.
Herr Krott ergänzt, dass seiner Wahrnehmung nach keine weiteren Träger ein Interesse an der Aufnahme in die Arbeitsgruppe geäußert hätten, sodass mit Aufnahme des Kinderschutzbundes die Arbeitsgruppe nicht arbeitsunfähig werde. Weiterhin erfülle der Kinderschutzbund die zuvor festgelegten Kriterien zur Aufnahme in die Gruppe (freiwilliges und offenes Angebot der Einrichtung). Er plädiert daher an die Arbeitsgruppe, nochmals über die Einberufung des Kinderschutzbundes zu beraten.