03.09.2019 - 5 Bericht der NABU-Naturschutzstation zu aktuelle...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 Herr Dr. Aletsee berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation.

a)      Streuobstwiesenschutz

Herr Dr. Aletsee führt aus, dass die Zerstörung der Streuobstwiesen überwiegend der Intensivierung der Landwirtschaft (Anlegung von Obstplantagen) und dem damit verbundenen Einsatz synthetischer Behandlungsmittel geschuldet sei. Da Streuobstbestände einer großen Vielfalt an Vögeln, Insekten und Pflanzen eine Heimat bieten, ist der NABU-Naturschutzstation sehr daran gelegen, den Streuobstbestand wieder zu erhöhen. Er führt weiterhin aus, dass Streuobstwiesen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich geschützte Biotope seien. Eine Voraussetzung sei, dass die Gesamtfläche dieser Streuobstbestände im Land Nordrhein-Westfalen um mindestens 5 Prozent abgenommen hat. Aufgrund dessen sei im Jahr 2018 laut Herrn Dr. Aletsee eine Kartierung der Streuobstbestände durch die NABU-Naturschutzstation erfolgt, welche mit einer bereits im Jahr 2007 erfolgten Erfassung verglichen worden sei. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Steuobstbestände drastisch reduziert haben. So seien innerhalb von 11 Jahren beinahe 18 % der im Jahr 2007 noch vorhandenen hochstämmigen Obstbäume verschwunden. Dementsprechend sei auch die gesamte Obstwiesenfläche um mehr als ein Viertel gesunken. Betrachte man hingegen die Streuobstbestände mit mindestens 9 Bäumen pro Schlag, sei festzustellen, dass die Anzahl der Schläge innerhalb von 11 Jahren mit deutlich weniger als 10 % wesentlich geringer zurückgegangen sei und sich die Anzahl der Hochstämme auf diesen Flächen sogar um 5,8 % erhöht habe. Dies sei ein Erfolg der durch die untere Naturschutzbehörde ausgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der konsequent durch der NABU-Naturschutzstation durchgeführten Naturschutzprojekte. Herr Dr. Aletsee weist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ökologische Wertigkeit erst nach mindestens 30 Jahren erreicht sei.

 

Herr Plum spricht eine alte Obstwiese in Lichtenbusch hinter dem Sportplatz an. Er gibt dazu bekannt, dass diese immer weiter verfalle. Er habe Rücksprache mit einer Eigentümerin genommen und angefragt, ob Bereitschaft dazu bestehe, die verfallenen Obstbäume nach zu pflanzen. Da es sich jedoch um eine Eigentümergemeinschaft handele, sei dies sehr schwierig. Er erkundigt sich daher danach, ob man die Eigentümer zum Nachpflanzen der Bäume verpflichten könne. Herr Dr. Aletsee erwidert, dass dies sehr schwierig sei, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Flächennutzungsplan für diesen Bereich Flächen für Wohnbebauung ausweise und damit zu rechnen sei, dass zukünftig Bauland ausgewiesen werde.

 

Herr Klinkenberg erkundigt sich danach, ob die Karten der Kartierungen eingesehen werden können. Dazu gibt Herr Dr. Aletsee bekannt, dass dies aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten seitens der NABU-Naturschutzstation nicht möglich sei, die Karten jedoch über das Umweltinformationssystem des LANUV abgerufen werden können.

 

Herr Slevogt spricht eine Obstwiese in Grüne Eiche an, bei welcher er habe beobachten können, dass dort Obstbäume in den letzten Jahren verschwunden seien und erkundigt sich danach, ob hier eine Nachpflanzung erfolge. Dazu gibt Herr Meiners bekannt, dass dies in der Verantwortung eines ihm bekannten städtischen Mitarbeiters liege und seines Wissens nach durch diesen immer wieder Nachpflanzungen erfolgen.

 

Frau Jonczyk-Stoll erkundigt sich danach, ob Obstwiesen, welche in den letzten Jahren durch Privatleute im Rahmen von geforderten Ausgleichsmaßnahmen in Folge von Baumaßnahmen angelegt worden seien, durch die NABU-Naturschutzstation gepflegt werden könnten, um diese zu gut wie möglich zu erhalten. Dazu gibt Herr Dr. Aletsee bekannt, dass die Verantwortung zur Pflege der Obstwiesen grundsätzlich beim Eigentümer liege und dies seitens der NABU-Naturschutzstation aus Kapazitätsgründen nicht gewährleistet werden könne. Dies wird ebenfalls nochmals durch Herrn Mayr bekräftigt. Die 5 Mitarbeiter der NABU-Naturschutzstation kümmern sich nicht nur um die Streuobstwiesen, sondern seien mit diversen anderen Aufgaben betraut, so dass die Kapazitäten für die Pflege von privaten Flächen nicht ausreichen. Eine Pflege von privaten Obstwiesen komme höchstens bei höherwertigen Flächen, auf denen sich beispielsweise der Steinkauz befinde, in Frage.

 

Herr Herpertz erkundigt sich danach, in welcher Form eine Pflege der Obstbäume erfolge. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein radikaler Rückschnitt der Obstbäume, wie er in der Vergangenheit oft bewerkstelligt wurde, oft dazu führte, dass die Bäume absterben und er dies nicht empfehle. Herr Dr. Aletsee erwidert, dass die Pflege primär in Form einer Stammsicherung erfolge und darüber hinaus ein effizienter Schnitt (so viel wie nötig, so wenig wie möglich) alle 2 - 3 Jahre durchgeführt werde.

 

Herr Herpertz teilt weiterhin mit, dass er einen Auftrag zur Anlegung einer Obstwiese im Landschaftsschutzgebiet erhalten habe und erkundigt sich danach, ob dies unter Berücksichtigung der Gesetzeslage erlaubt sei. Dazu gibt Herr Meiners bekannt, dass dies zulässig und sogar gewünscht sei.

 

b)      Wiederansiedlung des Feldhamsters

Herr Dr. Aletsee führt aus, dass die Bestände des Feldhamsters aktuell stark rückläufig seien. Der Feldhamster sei ein Indikator für hohe Biodiversität in der Agrarlandschaft. Es bestehen aktuell zwei Nachzuchtstationen; zum einen im Gaia-Zoo in Limburg und zum anderen bei Metelen in Nordrhein-Westfalen. In Zusammenarbeit mit der Provinz Limburg, der unteren Naturschutzbehörde sowie der NABU-Naturschutzstation seien nach einer umfangreichen Systemanalyse Feldhamster in Aachen durch die NABU-Naturschutzstation ausgesetzt worden. Zwischen Ende Mai und Anfang Juli 2018 seien 26 Feldhamster auf einer 10 Hektar großen Ansiedlungsfläche bei Aachen-Horbach (Avantis) ausgewildert worden. Dies sei in Abstimmung mit dem bewirtschaftenden Landwirt erfolgt, welcher zugesagt habe, die Fläche „hamsterfreundlich“ zu bewirtschaften. Die Tiere stammen laut Auskunft von Herrn Dr. Aletsee aus dem Zuchtprogramm der niederländischen Provinz Limburg im Gaia-Zoo. Mittels Monitoring mit Wildtierkameras habe die Reproduktion der Tiere nachgewiesen werden können. Inwieweit ein Überleben der Hamster auf Dauer gesichert ist, könne derzeit noch nicht gesagt werden.

 

Herr von Frantzius erkundigt sich danach, wie alt der Feldhamster werde und wann damit zu rechnen sei, dass nur noch reproduzierte Tiere im Aussetzungsgebiet leben. Dazu gibt Herr Dr. Aletsee bekannt, dass der Feldhamster 2 -3 Jahre alt werde und in ca. 4 -5 Jahren dort nur noch reproduzierte Tiere leben. Man müsse bedenken, dass es sich um Zuchttiere handele, welche die natürlichen Gefahren wie beispielsweise Überschwemmungen und Raubtiere (Füchse) nicht kennen.

In diesem Zusammenhang merkt Herr Plum an, dass ihm nicht klar sei, warum die Jägerschaft angeprangert werde; auch diese seien Tierschützer – durch das Schießen der Füchse, welche Feinde des Feldhamsters sind, werde die Anzahl der Füchse minimiert und infolgedessen der Feldhamster beim Überleben unterstützt.

 

Herr Dr. Aletsee ergänzt, dass das Projekt ein hohes Risiko darstelle; sollte sich nach ca. 4 Jahren feststellen lassen, dass kein Erfolg zu verzeichnen sei, müsse man das Projekt abbrechen. Man sei hier sehr auf die Unterstützung der Landwirte angewiesen.

Herr Mayr betont in diesem Zusammenhang, dass man eine sehr ungünstige Ausgangslage habe. Er kritisiert, dass man in den 80er Jahren bei Neubauprojekten von Seiten der Stadt Aachen keine Umsiedlung bestehender Feldhamsterpopulationen unterstützt habe. Diese wäre seiner Ansicht nach um ein Vielfaches erfolgreicher verlaufen als das derzeitige Projekt, bei welchem man bei „Null“ anfange müsse.

 

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat nimmt den gemeinsamen Bericht der NABU-Naturschutzstation Aachen e. V. und der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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