03.09.2019 - 8 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Frau Milobara gibt bekannt, dass vor dem Hintergrund mehrerer Todesfälle an Regenrückhaltebecken in diesem Jahr in Norddeutschland, die bestehenden Verkehrssicherungsmaßnahmen an allen Regenbecken in der Zuständigkeit der Regionetz überprüft und einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen worden seien. Ergebnis dieser Überprüfung sei, dass einige Anlagen mit einem Stabgitterzaun eingezäunt bzw. bei einer Anlage der vorhandene Weidezaun ersetzt werden müsse. Der Planungsausschuss der Stadt Aachen habe daher am 12.07.2019 beschlossen, die vier offenen Regenrückhaltebecken der RWTH Aachen (RRB 597a, RRB 597, RRB 598 und RRB 599) im Bereich des Campus entsprechend den Vorgaben des Rechtsamtes der Stadt Aachen einzuzäunen. Geplant sei die Errichtung von Stabgitterzäunen mit einer Höhe von 1,40m; der Übersteigschutz werde ergänzend durch eine Weißdornhecke gewährleistet, welche gleichzeitig den Zaun kaschiere. Es sei darüber hinaus festgestellt worden, dass der vorhandene Weidezaun am Regenklärbecken Grundhaus an der Lütticher Straße nicht mehr ausreiche und durch einen Stabgitterzaun, ebenfalls mit einer Höhe von 1,40m, ersetzt werden müsse.

Frau Milobara führt weiterhin aus, dass für alle Maßnahmen seitens der unteren Naturschutzbehörde die Zustimmung erteilt worden sei. Die Erteilung einer Befreiung sei nicht erforderlich, da es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen handele.

 

Der Naturschutzbeirat steht den beschriebenen Maßnahmen sehr ablehnend gegenüber.

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