03.09.2019 - 6 Fußgängerübergänge im Itertal Aachener Straße u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr.Gleißner stellt die Vorlage anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich vor.

 

Herr Slevogt ist der Auffassung, dass die zur Hangabsicherung geplante Gabionenwand nicht in das Landschaftsbild passe. Darüber hinaus habe diese nur eine Standhaftigkeit von 20 – 30 Jahren. Er schlägt daher anstelle dessen die Errichtung einer Natursteinmauer vor, welche aus seiner Sicht besser in das Landschaftsbild passe und eine viel längere Standhaftigkeit aufweise. Herr Dr. Gleißner erwidert, dass man sehr schlecht an die Stelle, an welcher die Hangabsicherung erfolgen müsse, herankomme und man sich aus diesem Grund für die Gabionenwand entschieden habe. Er befürchtet, dass bei der Errichtung einer Natursteinmauer größere Gerätschaften erforderlich seien und man für diese keine Zuwegung habe. Herr Slevogt widerspricht dieser Meinung und ist der Auffassung, dass auch eine Natursteinmauer in kleinen Teilen herangeschafft werden könne und nicht unbedingt die Verwendung großer Gerätschaften erforderlich sei. Darüber hinaus weist er nochmals auf die längere Standhaftigkeit der Steinmauer hin.

 

Herr Herpertz erkundigt sich, ob die Haftung bei Unfällen gewährleistet sei. Herr Dr. Gleißner gibt dazu bekannt, dass es bereits bestehende Trittsteinüberwege im Bereich der Iter gebe und diese in der Form beschildert seien, dass die Benutzer darauf hingewiesen werden, dass die Benutzung „auf eigene Gefahr“ erfolge. Herr Meiners ist an dieser Stelle der Meinung, dass derartige Probleme nicht im Naturschutzbeirat besprochen werden sollen und dieser sich auf die naturschutzfachlichen Fragen beschränken solle.

Herr Mayr schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Beschilderungen, auf denen Verbote für Fahrradfahrer und die Hundeanleinpflicht dokumentiert werden, entsprechend zu ergänzen und darauf hinzuweisen, dass keine Barrierefreiheit gegeben ist.

 

 

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigen Befreiung zur Anlage eine Trittsteinübergangs anstelle der bisherigen Fußngerbrücke Messweg sowie dem Einbau von Trittsteinen über die Feuchtrinne in der nördlich angrenzenden Weide bei 1 Nein-Stimme nicht.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4152&TOLFDNR=94778&selfaction=print