19.09.2019 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Brötz berichtet auf Anfrage von Herrn Sahm zu den neuesten Entwicklungen des Digitalpaktes. Kurz vor den Sommerferien sei der Entwurf einer Richtlinie bei den Schulträgern zur Kenntnisnahme und mit der sehr kurzfristigen Möglichkeit einer Stellungnahme eingegangen. Für die Stadt Aachen ergebe sich ein Förderbetrag von 8,659 Millionen Euro. Dies sei eine sehr positive Botschaft. Jedoch sei die Richtlinie im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen regionalen und schulbezogenen Maßnahmen nicht eindeutig definiert. Zudem seien lediglich 20 % der Fördersumme für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten an den Schulen vorgesehen und auch nur dann, wenn die Schule bereits über eine W-LAN-Anbindung verfüge. Darüber hinaus müsse der Schulträger für alle 59 Schulen Einzelanträge auf Förderung stellen, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringe. Sollten die Anträge sogar maßnahmenscharf gestellt werden müssen, würde sich die Anzahl nochmals deutlich erhöhen. Bis wann eine Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgen soll, sei nicht definiert. Aus der Sicht des Schulträgers werden an verschiedenen Stellen die Zuständigkeiten des Landes und der Kommunen vermengt. wie zum Beispiel bei der Finanzierung der schulgebundenen Lehrgeräte, im Bereich der Lehrerqualifizierung oder bei der geforderten Einreichung technisch-pädagogischer Konzepte. Die Antragsformulare lägen noch nicht vor, aber es sei vorgesehen, dass umfangreiche Unterlagen für jede Schule bzw. Maßnahme eingereicht werden müssten. Die Richtlinie sei zwischenzeitlich beschlossen, doch eine diesbezüglich stattfindende Schulträgertagung am 24.09.2019 sei überbucht und die Stadt Aachen habe keinen Teilnehmer entsenden können. Es gebe jedoch noch viele offene Fragen bezüglich der Richtlinie.

 

Frau Schwier ergänzt, dass das Thema in der kommenden Sitzung des Städtetages eingebracht und beraten werde und sie den Unmut der Kommunen dort verdeutlichen werde. Darüber hinaus seien auch die Kosten für den Support der Endgeräte nicht kalkuliert.

 

Herr Krott begrüßt zunächst die zusätzlichen Fördermittel, unterstütze jedoch das Vorhaben, über den Städtetag einen größeren Einfluss auf die Umsetzung der Richtlinien nehmen zu wollen. Die bürokratischen Anforderungen könnten dadurch eventuell abgemildert werden.

 

Herr Brötz erläutert abschließend, dass sich die Verwaltung sich zunächst intern aufstellen werde, da viele Akteure zu beteiligen seien. Von Vorteil sei zudem die flexibel gestaltete Eigenleistungsregel, welche eine Verrechnung des 10-Prozentigen Eigenanteils mit dem Förderprogramm Gute Schule 2020 ermögliche.

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