11.09.2019 - 23 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, von der Bezirksbürgermeisterin Frau Marianne Conradt und Herrn Patrick Deloie am 29.07.2019 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (GO NRW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeisterin Aachen-Mitte und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, folgendes zu beschließen:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Blondelstraße / Promenadenstraße – für den Planbereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße im Stadbezirk Aachen-Mitte.