04.09.2019 - 11 Veränderung der Parkregelung Parkplatz Korneliu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 04.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Die CDU-BF ist der Auffassung, dass die seit der Fertigstellung des Parkplatzes vor einem Jahr eingeführte Parkregelung nach Prüfung durch die Verwaltung zu ändern ist. Dies könnte zunächst auch für ein oder zwei Jahre probeweise erfolgen, um in der Zwischenzeit die weitere Entwicklung zu verfolgen. Sie möchte aber auch, dass die Beschilderung zu den Parkplätzen am Schildchenweg für Eifelsteigwanderer errichtet wird, damit der besagte Parkplatz Korneliusstraße aber auch die Parkplätze im Marktbereich nicht übermäßig mehrere Tage blockiert werden und dadurch nicht den Tagestouristen Anwohnern zur Verfügung stehen.
Herr von Thenen führt aus, dass hier in den Mitteilungen der Verwaltungsvorlage aufgeführt ist, die CDU-BF stellt einen Antrag zur Erstellung eines Gesamtparkkonzeptes für Kornelimünster. Diese Aussage entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Tatsächlich hat die Bezirksvertretung im Jahre 2012 einstimmig die Erstellung eines Parkraumkonzeptes für Kornelimünster gefordert. In der Folgezeit haben verschiedene Fraktionen mehrfach die Verwaltung daran erinnert und so ist in diesem Antrag der CDU-BF vom 01.08.2019 auch nicht die Erstellung eines Parkraumkonzeptes gefordert, sondern die Verwaltung wird nur an die Erstellung eines Parkraumkonzeptes erinnert. Dies ist ein deutlicher Unterschied. Deshalb ist der Beschlussvorschlag im Satz 2: „Das im gleichen Antrag erbetene Gesamtparkkonzept für Kornelimünster wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Verwaltung vorgestellt“ so nicht zutreffend. Die CDU-BF hat dies nicht in ihrem Antrag erbeten.
Die SPD-BF erinnert daran, dass bereits damals nach dem Beschluss ein Gesamtparkkonzept zu erstellen, die Befürchtungen gehabt, dass es zu Verzögerungen bei der Erstellung kommen wird. Sie wird aber der Veränderung der Parkregelung für den Parkplatz Korneliusstraße zustimmen.
Frau Keller regt an, in dem Beschlussvorschlag eindeutig darauf hinzuweisen, dass die Bezirksvertretung seit vielen Jahren auf die Vorstellung dieses Gesamtparkkonzeptes erfolglos wartet. Das Abwarten seit geraumer Zeit muss endlich ein Ende habe und wünscht sich die Vorstellung spätestens für das Frühjahr nächsten Jahres.
Auch die SPD-BF fordert den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ergänzen, dass die Verwaltung nun zügig das geforderte Parkkonzept für Kornelimünster vorstellt.
Herr Havertz sagt zu, diesbezüglich innerhalb der Verwaltung nachzufragen und ggf. einen Zwischenbericht liefern. Es ist Tatsache, dass verschiedene Umstrukturierungen innerhalb des Bereiche Baubetriebshof und Straßenbau dazu geführt haben, dass eine jahrelang funktionierende Arbeitsaufteilung durch die Umorganisation zerschlagen worden ist und dadurch erhebliche Arbeitsrückstände entstanden sind. Zurzeit laufen interne Diskussionen auf Fachbereichsleiterebene die Dinge evtl. wieder zurückzuführen.
Unter Hinweis auf die in der Beratung getätigten Äußerungen schlägt Herr von Thenen vor, den Beschlussentwurf der Verwaltung wie folgt zu erweitern: „Darüber hinaus erwartet die Bezirksvertretung, dass durch die Verwaltung das angeforderte Gesamtparkkonzept für Kornelimünster zeitnah erstellt wird.
Nach kurzer Aussprache, an der Sprecher aller in der Bezirksvertretung vertretenen Parteien teilnehmen und sich für einen konkreter zu bestimmenden Zeitrahmen aussprechen, ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und beschließt, die zeitliche Beschränkung des Parkens auf dem Parkplatz Korneliusstraße durch Wegnahme der entsprechenden Zusatzschilder an der Einfahrt aufzuheben.
Darüber hinaus erwartet die Bezirksvertretung, dass durch die Verwaltung das angeforderte Gesamtparkkonzept für Kornelimünster spätestens im ersten Quartal 2020 vorgestellt wird.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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