29.10.2019 - 5 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Aache...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Schmitz fragt nach den Landesförderprogrammen und wie es diesbezüglich mit den Forderungen der Stadt Aachen aussehe.

 

Herr Larosch erläutert, dass ein Betrag von 65 Mio. € im Landeshaushalt vorgesehen sei. Es lägen jedoch noch keine seriösen Informationen zur Verteilung dieses Betrages auf die Kommunen vor. Grundsätzlich sei von einer Gebührensenkung für die Bürger auszugehen, welche in der Höhe jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden könne.

Die Modernisierung des KAG‘s bringe jedoch auch andere Vorteile für die Bürger mit, wie beispielsweise die Möglichkeit einer „unbürokratischen“ Stundung, welche auf Antrag auf 20 Jahre ausgedehnt werden könne. Wenn nachweislich kein Vermögen oder ein zu geringes Einkommen vorhanden sei, gebe es sogar noch weitere Erleichterungen.

 

Ratsherr Deumens erläutert, dass die Fraktion Die Linke der Meinung sei, dass der Ausbau von Straßen und öffentlichen Wegen durch Steuern subventioniert werden solle. Die Modernisierung des KAG‘s würde zwar in die korrekte Richtung deuten, sei jedoch noch nicht ausreichend. Daher schlage er vor, den Anteil der Beitragspflichtigen komplett auf Null zu setzen und stelle dies als erweiterten Beschluss zur Abstimmung.

 

Ratsherr Schmidt-Ott teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Gesetzesentwurf begrüßen würde. Er stellt heraus, dass bei einer Investition in Straßen die gesamte Umgebung aufgewertet werde und ein anliegendes Grundstück ebenfalls eine Wertsteigerung erfahre. Allerdings verstehe er die geringe Akzeptanz der Anwohner, wenn diese nicht in entsprechender Weise informiert und in den Planungsprozess mit eingebunden würden. Hier müsse man auf die positiven Erfahrungen aus Bürgerforen setzen und so die Anwohner frühzeitig beteiligen.

Er sehe die Möglichkeit der Stundung und auch die weitergehenden Regelungen für Härtefälle ebenfalls als sehr positiv. Die Entwicklungen gingen in die  richtige Richtung, jetzt müsse die Stadt noch ein Konzept zur Information der Bürger über die geplanten Maßnahmen aufstellen.

 

Ratsherr Teuku stimmt den Ausführungen der CDU zu und regt an, man solle  zu Informationszwecken den Beauftragten für das Open-Data-Portal mit einbeziehen. 

 

Ratsherr Pilgram sagt, dass die Datenbasis mit dem Straßen-Wegekonzept bereits vorhanden sei. Ebenfalls hätte der Ausbau einer Straße zwar eine Relevanz im Sinne des Allgemeinwohls, jedoch auch Einfluss auf den Wert eines anliegenden Grundstückes. Aus diesem Grund sei eine Finanzierung sowohl durch Steuern als auch eine Beteiligung der Eigentümer richtig. Sicherlich müsse hier zwischen allgemein oder fast ausschließlich privat genutzten Straßen differenziert werden.

Es stelle sich jedoch die Frage, ob nicht der Wunsch der Bürger, die Maßnahmen teurer und aufwendiger zu gestalten, mit der zukünftigen Förderung des Landes steigen werde. Somit würde dadurch die Belastung für die Kommune nochmals steigen.

 

Ratsherr Fischer weist darauf hin, dass seiner Meinung nach Grundbesitz nicht gleich ein Beleg für Leistungsfähigkeit sei. Er wolle ebenfalls gerne wissen, was sich aus den 65 Mio. € Landeszuweisungen für Auswirkungen ergäben, wenn die Förderung bereits für 2019 gelte.

 

Herr Larosch erläutert, dass eine Aussage diesbezüglich schwierig sei. Man könne zwar theoretische Rechenmodelle anstellen und annehmen, dass das Land sich mit einem Prozentsatz X an den Beiträgen beteilige, konkrete Beispielberechnungen können jedoch nicht ohne weitere Konkretisierung des Landes vorgenommen werden.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass Gegenstand der Beratung jetzt nicht eine auf die Zukunft gerichtete Satzung sei. Hier gehe es um bereits vollzogene Maßnahmen und deren Abrechnung, für die allerdings komplett die Vorteile in Bezug auf Stundung und Erlass zur Anwendung kämen. Sie betont, dass eine Senkung der beitragsfähigen Kosten des Landes natürlich letztendlich mit einer Senkung der Landesförderung einhergehe. Sie weist ebenfalls darauf hin, dass die Stadt stets die Straßenbaubeiträge durch Steuern mitfinanziere. In der zukünftigen Diskussion werde auch über die Festlegung von Standards zu sprechen sein und wie beispielsweise mit möglichen Entlastungen für Beitragszahler umzugehen sei.

Der Sachstandsbericht liege nun als erste Information vor und werde auch in alle weiteren Gremien gegeben.

 

Herr Larosch teilt mit, dass dieses Jahr noch Maßnahmen abzurechnen seien, da diese sonst verjähren würden. Alle weiteren Maßnahmen würden zurück gestellt und die Verabschiedung des Gesetzentwurfs abgewartet.

Er weist abschießend darauf hin, dass der zu fassende Beschluss sich lediglich auf die Maßnahmen beziehe, bei welchen der Baubeschluss nach dem 01.01.2018 geschlossen wurde.

 

Der erweiterte Beschluss sämtliche Anteilssätze der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 auf Null zu setzen wird mehrheitlich abgelehnt.

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Beschluss:

Der erweiterte Beschluss sämtliche Anteilssätze der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 auf Null zu setzen wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit einer Gegenstimme, die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4164&TOLFDNR=95532&selfaction=print