29.10.2019 - 4.1 „Stiftung Armenfonds – Heizungsanlage Gut Kucke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram fragt, wie die Heizungsanlage zukünftig befeuert werden solle und ob es Überlegungen zur eigener Stromherstellung, möglicherweise mittels Blockheizkraftwerk, gebe.

 

Frau Grehling erläutert, dass eine Gasheizung installiert werden solle, weist jedoch darauf hin, dass diese gesamte Maßnahme in einer gewissen wirtschaftlichen Relation stehen solle und aus diesem Grund über eine autarke Lösung noch nicht nachgedacht worden sei.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es handelt sich um eine Gasheizung, welche im Bestand ersetzt wurde auf den aktuellen Stand der Technik. Aufgrund eine Defektes musste diese kurzfristig ersetzt werden. Es wurde jedoch in dem denkmalgeschützten Gebäude lediglich die Heizungstherme und nicht etwa alle Zu- und Ableitung erneuert. Der Einbau eines Blockheizkraftwerkes hätte einen wesentlich höheren Finanzierungsaufwand und natürlich eine entsprechend aufwendigere und langwierige Planung bedeutet. Des Weiteren handelt es sich bei dem Gutshof um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches bei größeren Eingriffen zu beachten sei. Auch aufgrund der zeitlichen Vorgabe wurde auf einen weitergehende Prüfung verzichtet.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds in Höhe von 10.000,-€ zur Erneuerung der Heizungsanlage auf dem Gut Kuckesrath einstimmig zu.

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