10.10.2019 - 9 Entwicklungspotentiale städtischer Flächen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Kemperdick erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum der Verwaltung für die sehr gute Aufarbeitung des komplexen Themas. Die Vorlage zeige, dass Potentiale durchaus vorhanden seien, diese müssten nun auch aktiviert werden. Die Grundlage hierzu sei durch die geltende Beschlusslage geschaffen, hier seien insbesondere die Regelungen zur Vergabe in Erbpacht und das Aachener Modell zu nennen.

 

Für die Fraktion der Grünen spricht auch Herr Rau der Verwaltung seinen Dank aus. Die Zusammenstellung der Potentialflächen sei eine gute Arbeitsgrundlage, aber mit dem riesigen Handlungsbedarf, der sich dahinter verberge, sei eine Kenntnisnahme heute aus seiner Sicht zu wenig. Für die mittel- bis langfristig zu entwickelnden Flächen sei häufig Planungsrecht erforderlich, hier halte man es für sinnvoll, die Verwaltung mit der Erarbeitung von Realisierungszeit- und Umsetzungsplänen für die Erstellung von Bebauungsplanverfahren, insbesondere für den Wohnungsbau, zu beauftragen.

 

Herr Plum weist darauf hin, dass der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung bereits beauftragt habe, Konzepte zur Umsetzung zu entwickeln. Darunter falle aus seiner Sicht selbstverständlich auch die Schaffung von Planungsrecht, wo dies erforderlich sei. Eine zusätzliche Erarbeitung von Zeit- und Umsetzungsplänen binde lediglich Kapazitäten, die bei der eigentlichen Bearbeitung der Verfahren fehle.

 

Herr Baal betont, dass bei der Aktivierung der Potentialflächen die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau absolute Priorität habe. Bereits heute würde schon ein Maximum an Zuschussmitteln abgerufen. Auch vor diesem Hintergrund sei ein bedarfsgerechtes Vorgehen von höchster Bedeutung.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu städtischen Flächenreserven zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für die mittel- bis langfristig zu entwickelnden Flächen mit der Priorität Wohnungsbau Realisierungszeit- und Umsetzungspläne für die Erstellung von Bebauungsplänen vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage