10.10.2019 - 12 Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklini...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau an, dass man dem Beschlussvorschlag in dieser Form nicht zustimmen werde. Man habe es hier mit einer komplexen Situation zu tun, die man an einigen Stellen gerne anders steuern wolle. Dies betreffe insbesondere den Bereich SO3, in dem man eine nach seiner Einschätzung städtebaulich kritische Höhenentwicklung habe, ohne dass man genau wisse, welche Baustruktur und welche Architektur hier entstehen solle. Man halte es für einen Fehler, mit diesen wenigen Informationen einfach ein Baufenster festzusetzen und damit sämtliche Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand zu geben. Ebenfalls kritisch sehe man die geplante Positionierung der Baukörper in diesem Bereich, die ein Freihalten einer Umwelttrasse unmöglich mache. Das Verfahren für den unterirdischen OP-Bereich wolle man nicht aufhalten, man plädiere jedoch dafür, die Offenlage für den Bereich SO3 heute nicht zu beschließen. Stattdessen sei es sinnvoll, hier die Planung zu konkretisieren, ggf. durch einen Wettbewerb oder ein anderes qualitätssicherndes Verfahren, und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vorzulegen.

 

Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Plum Herrn Rau zu, man halte einen Wettbewerb für das Gebiet SO3 ebenfalls für wünschenswert und sei insofern dankbar für den Hinweis. Dies gelte umso mehr, da die Planung erhebliche Auswirkungen auf das umliegende Wohngebiet haben werde. Nach Aussage des Klinikums gebe es noch keinen genauen Zeitpunkt für die Realisierung dieses Abschnitts, auch die Finanzierung stehe noch nicht. Daher sei es durchaus sinnvoll, zunächst einen Wettbewerb und dann ein Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses durchzuführen. Allerdings wolle man den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1000N nicht verkleinern, sondern teilen. Den ersten Teil wolle man nun in die Offenlage geben, den zweiten Teil dann später weiterführen.

 

Frau Breuer betont die Notwendigkeit, in diesem Bereich Reserven für öffentliche Verkehrsflächen vorzuhalten.

 

Frau Ohlmann weist darauf hin, dass eine Teilung des Verfahrens zwar möglich wäre, ein gewisser Aufwand für die Anpassung der Planunterlagen und der Gutachten aber notwendig sei und zu einer Verzögerung führen könne.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

 

Er beschließt die Teilung des Bebauungsplanes Nr. 1000N unter Abtrennung des im bisherigen Bebauungsplan ausgewiesene Gebiet SO 3 und die Fortführung des Verfahrens zunächst ohne diesen Bereich.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik – für den neuen Geltungsbereich ohne das Gebiet SO 3.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Klinikum die Durchführung eines Hochbauwettbewerbs für die geplante Bebauung im SO 3 als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren verbindlich zu vereinbaren.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, entlang und nördlich der Kullenhofstraße einen ausreichenden Abstand zwischen Straße und einem möglichen Baufenster zur zukünftigen Führung einer Verkehrstrasse (ÖPNV Umwelttrasse, Stadtbahn etc.) freizuhalten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage