30.10.2019 - 5 Standort der nach Brandschutzbedarfsplan erford...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Wie bereits in der Einwohnerfragestunde festgestellt, führt Herr von Thenen nochmals aus, dass die Überschrift nicht treffend ist. Treffend ist vielmehr, dass wir in der Bezirksvertretung über die Feuer- und Rettungswache am Standort Kornelimünster beraten.

 

Nach einleitenden Worten durch Herrn Wolff erteilt er seinem Vertreter, Herrn Geßmann, das Wort. Dieser erläutert den Hintergrund der Verwaltungsvorlage und führt hierzu aus, dass er das Thema Brandschutzbedarfsplan seit Beginn seiner Tätigkeit bei der Berufsfeuerwehr vor zwei Jahren begleitet. Er informiert über das gesetzliche Erfordernis, einen Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Aachen zu erstellen, der letztlich die Frage beantworten soll, wieviel Brandschutz eine Kommune benötigt. Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan ist von einem externen Gutachter erstellt worden und im Jahre 2018 einstimmig vom Rat verabschiedet worden. Der Plan sieht vor im süd-westlichen Stadtgebiet eine weitere Feuer- und Rettungswache zu errichten, um dieses Gebiet zeitgerecht und mit einer definierten Mannschaftsstärke abzudecken. In der nachgelagerten politischen Diskussion ist man davon ausgegangen einfach einmal zu prüfen, können Standorte zusammengelegt werden, um vielleicht wirtschaftlicher das gleiche Ziel zu erreichen. Im Nachgang hat es zwei weitere Gutachten gegeben, die sich mit der Frage befasst haben, kann der Standort Kornelimünster möglicherweise zusammen gelegt werden mit einer neu zu schaffenden Feuer- und Rettungswache im Bereich Camp Hitfeld oder ist eine separate Wache im Bereich Siegel erforderlich. Maßgeblich für die gutachterliche Betrachtung war die Zielerreichung, inwieweit können wir mit den definierten Kräften in dem gesetzten Zeitziel den Einsatzort erreichen. Aus dieser Diskussion ist hervorgegangen, dass ein Standort Camp Hitfeld für operative Aufgaben nicht optimal ist und daher aus der weiteren Diskussion herausgefallen ist. Daraus hat sich letztendlich als einziger optimaler Standort der Bereich Siegel herauskristallisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch der Standort Kornelimünster betrachtet, ob eine Zusammenlegung für einen Standort am Camp Hitfeld empfehlenswert wäre. Die Gutachter und die fachliche Meinung der Fachverwaltung kamen zu dem Schluss, dass Camp Hitfeld keine Alternative für Kornelimünster ist.

Ein Standort Camp Hitfeld ist für eine Berufsfeuerwehr als auch für einen Löschzug der freiwilligen Feuerwehr ungeeignet, weil die Vorlaufzeit zu diesem Standort unzureichend wäre. Daraufhin ist der zweite Schritt der Diskussion eingeleitet worden, dass die Fachverwaltung mit Vertretern der Ratsfraktionen die einzelnen Feuer- und Rettungswachen betrachtet haben unter anderem auch den Standort in Kornelimünster. Dort hat es vor wenigen Jahren Sanierungsmaßnahmen in Bereich der freiwilligen Feuerwehr gegeben. Im Bereich der Berufsfeuerwehr hat es noch keine Sanierungsmaßnahmen gegeben, obwohl dieser Bereich im Jahr täglich von mindestens 10 Kräften genutzt wird und dementsprechend abgenutzt ist.

 

Die Entwicklung im Rettungsdienst zeigt, dass auch zukünftig mit steigenden Einsatzzahlen zu rechnen ist und dadurch möglicherweise der Bedarf entsteht, weitere Ruhe- und Aufenthaltsräume zu schaffen, um die Einsatzkräfte dort adäquat unterzubringen. Sanierungsmaßnahmen sind daher nach dem Brandschutzbedarfsplan dringend erforderlich. Es ergibt sich die Frage, welche Kosten durch eine Sanierung entstehen und welche Interimsmaßnahmen getroffen werden müssen, weil die Wache bei einer Grundsanierung weiterhin betriebsbereit sein muss. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist im Vorfeld auch zu prüfen, ob eine Sanierung der bestehenden Feuerwache oder ein Neubau auf einem geeigneten Grundstück im Stadtbezirk wirtschaftlicher wäre; das dann frei werdende Grundstück kann dann anders vermarktet werden.

 

Für die SPD-BF ist es eine Abwägungssache, ob eine Sanierung wirtschaftlicher ist als ein Neubau einer Feuerwache. Sie weist auf die zuletzt etwas negativen Erfahrungen hin, für den Löschzug Walheim ein geeignetes Grundstück für einen Neubau der Feuerwache zu finden. Sie begrüßt jedoch, dass der Standort Kornelimünster sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die freiwillige Feuerwehr beibehalten wird und wird dem Antrag auf Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zustimmen. Sie nimmt abschließend die Gelegenheit war und bedankt sich ausdrücklich für die geleistete Arbeit von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehrleuten, die in diesen schwierigen Zeiten nicht einfach haben, weil sie in Ausübung ihres Dienstes teilweise verbal bzw. körperlich angegriffen werden.

 

Auf Nachfrage der CDU-BF antwortet Herr Wolff, dass die Verwaltung derzeit die Grundstücksfrage für einen Neubau der Feuerwache in Kornelimünster prüft. Dies ist insoweit sinnvoll, dass bei einem Neubau die alte Feuerwache während der Bauphase weiterhin einsatzbereit bleibt und kann dann nach Fertigstellung zu einem definierten Zeitpunkt umziehen. Bei einer Sanierung der alten Feuerwache müssten vorübergehend andere Unterbringungsmöglichkeiten geschafften werden, die aber ebenfalls mit Kosten verbunden sind. Herr Wolff verweist hierzu auf den zurückliegenden Umbau und die Sanierung der Hauptwache Stolberger Straße. Während der 15-monatigen Umbauphase war die gesamte Feuerwehr extern untergebracht.

 

Auf Nachfrage der Grüne-BF antwortet Herr Wolff, dass für den Löschzug Walheim die Standortfrage noch nicht abschließend geklärt ist. Was mögliche Grundstücke betrifft, gibt es aber neue Optionen, mit denen sich die Verwaltung derzeit befasst.

 

Auf Vorschlag von Herrn von Thenen ergeht ein vom Beschlussvorschlag veränderter

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen zum Standort einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Sanierung der Feuerwache Süd, Kornelimünster, im Verhältnis zu einer Standortverlagerung im Bereich Kornelimünster durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu betrachten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4172&TOLFDNR=95433&selfaction=print