05.11.2019 - 3 Interimswache Südwest

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Beratung

Herr Dr. Kremer (Dez. V) hofft, dass in der anstehenden Ratssitzung ein positiver Beschluss bezüglich der Standortprüfung zur Feuer- und Rettungswache „Siegel“ herbeigeführt werde. Da der Bau einer neuen Feuerwache zeitaufwendig sei, man sich jedoch stets im Rahmen rechtlicher Belange (u.a. des

Brandschutzbedarfsplanes) bewegen müsse, sei die Überlegung bezüglich einer Interimswache Südwest im Raum. Die Stadt Aachen sei diesbezüglich bereits im aktiven Dialog mit der Bezirksregierung Köln.

 

Herr Geßmann (FB 37) berichtet mündlich zu diesem Thema.

 

Am 16. Mai 2018 sei der Brandschutzbedarfsplan, am 19. Juni 2019 der Rettungsdienstbedarfsplan

jeweils einstimmig im Rat der Stadt Aachen beschlossen worden. Beide Bedarfspläne wären zuvor auch in diesem Ausschuss politisch beraten worden.

 

Diese Bedarfspläne würden sich mit der Kernfrage befassen, wieviel Brandschutz bzw. wieviel Rettungsdienstdie Stadt Aachen benötige?

 

Diese zwei Fragen seien deswegen nötig, da für beide Bereiche jeweils unterschiedliche gesetzliche Grundlagen das Vorgehen definierten:

 

-          § 3 Brandschutz, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW

-          § 12 Rettungsgesetz NRW

 

Gleichlautend würden die Träger verpflichtet, diese Pläne „aufzustellen, umzusetzen und alle 5 Jahre fortzuschreiben“.

 

Zur Einhaltung und Kontrolle der Umsetzung sei die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde zuständig. Diese hätte nach Beschluss des Rates der Stadt Aachen die jeweiligen Pläne bereits erhalten.

 

Im Bereich Brandschutz sei eine Unterdeckung im süd-westlichen Bereich des Stadtgebietes festgestellt worden. Derzeit sei die Feuerwehr nicht in der Lage, die entsprechenden Einsatzarten in der vorgegebenen Zeit und der vorgegebenen Mannschaftsstärke zu erreichen und damit zeitlich adäquat abzuarbeiten.

Im Bereich des Rettungsdienstes herrsche eine quantitative Unterdeckung. Von der bestehenden Wache West an der Vaalser Straße könnten zwar alle Bereiche in der vorgegebenen Zeit erreicht werden – durch die ständig steigenden Einsatzzahlen sei jedoch eine sogenannte „Zusetzung von Rettungsmitteln (auch) in diesem Bereich erforderlich – jedoch bestehe auf der Wache West ein räumliches Problem, welches eine Zusetzung verhindere.

 

Die notärztliche Versorgung für das Stadtgebiet erfolge derzeit durch zwei auf der Hauptfeuerwache Stolberger Str. stationierte Notarzteinsatzfahrzeuge.  Die Verlegung eines dieser Einsatzmittel in den Aachener Süd-Westen wäre mit Vorteilen für die Bevölkerung im Süden und Westen verbunden.

 

Hinsichtlich der Umsetzung insbesondere der baulich erforderlichen Maßnahmen aus den Bedarfsplänen hätten die Aufsichtsbehörden Kenntnis über die üblichen zeitlichen Vorläufe die mit den Realisierungen verbunden seien.

 

In der kommenden Sitzung, am 06.11.2019 werde der Rat voraussichtlich einen Beschluss zur Standortprüfung der 4. Feuer- und Rettungswache fassen. Diese Vorlage sei im September auch in diesem Ausschuss behandelt worden. Der Standortbeschluss werde alsdann der Bezirksregierung mitgeteilt.

 

Die Aufsichtsbehörde erwarte dann, dass notwendige Umsetzungen bis zur Errichtung ohne „schuldhafte Verzögerung“ seitens der Träger des Rettungsdienstes bzw. des Brandschutzes erfolgen würden – in beiden Fällen sei dies die Stadt Aachen.

 

Abhängig vom weiteren zeitlichen Verlauf müssten dann parallel zur Errichtung der vierten Feuer- und Rettungswache konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Realisierung einer Interimswache in diesem Bereich in Angriff genommen werden. Eine solche Interimswache könnte nach bisherigen Planungen im Bereich „Eismännchen“ und Gemeindeforstamt entstehen.

 

Dieses Bauwerk wäre dann vergleichbar mit der 2016/2017 im Bereich Hüls geschaffenen Ausweichlösung anlässlich der damaligen Sanierung der Hauptfeuerwache.

 

In einer solchen Interimswache würden mindestens zwei Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug und ein „Aachener Basislöschzug“ bestehend aus einem Hilfeleistungslöschfahrzeug und einem Hubrettungsfahrzeug stationiert. Dafür wären dann auch Sozial- und Aufenthaltsräume für etwa 17 Mitarbeitende nötig, da in dieser Wache u.a. auch Auszubildende ihren Dienst versehen sollen.  Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz werde über die weiteren, eventuell erforderlich werdenden Schritte in Kenntnis gesetzt und ggfs. politisch-erforderliche Aufträge würden eingeholt.

 

Herr Hildmann (LINKE) fragt nach den genauen, zeitlichen Plänen und wann eine Interimswache relevant werde.

Herr Geßmann (FB 37) antwortet hierzu, es gebe keinen festen Zeitpunkt. Wie bereits erwähnt sei man aber mit der Bezirksregierung im Dialog und würde gemeinsam entscheiden, ob und wann eine Interimswache sinnvoll werde. Aktuell würden bereits neue Mitarbeitende ausgebildet, auch um die zukünftigen Aufgaben wahrzunehmen. Aus diesem Grunde würden in diesem Jahr erstmals zwei Grundausbildungslehrgänge für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter durchgeführt.

 

Ratsherr Corsten (CDU) ist der Meinung, man solle aus Kostengründen eine Interimswache möglichst vermeiden. Die aktuelle Situation sollte für die Verwaltung, die Politik und alle Fraktionen ein Ansporn sein, die Feuerwache schnell und reibungslos umzusetzen.

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) dankt Herrn Geßmann für den Vortrag.

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