03.12.2019 - 3 Bericht der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft m...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, Frau Lickfett und Herrn Kuhn von der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbH.
Frau Lickfett berichtet mittels einer Power Point Präsentation, die als Tischvorlage verteilt wurde und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, über den Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018.
Im Schwerpunkt wurden das Anlagevermögen und die Rückstellungen geprüft.
Abschließend wurde dem Aachener Stadtbetrieb ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, dankt Frau Lickfett für ihren Vortrag
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, den Jahresabschluss 2018 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme 26.706.103,64 Euro
Jahresgewinn 212.047,60 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der
Betriebsleitung.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt, dem Kaufmännischen Betriebsleiter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2018 zu erteilen sowie dem Operativen Betriebsleiter die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.08.2018, mit Ausnahme sämtlicher Geschäftsvorgänge der laufenden Ermittlungsverfahren betreffend des vormaligen Vorsitzenden des Dienststellenpersonalrates, zu erteilen.
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung ist der Jahresgewinn von 212.047,60 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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