26.11.2019 - 8 22. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässeru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Begolli fragt, ob im Rahmen der Erhöhung von Gebühren für versiegelte Flächen für Bauherren, welche größere Flächen nicht versiegeln, entsprechende preisliche Belohnungen vorgesehen seien.

 

Herr Larosch erläutert, dass beispielsweise bei einer Umgestaltung einer Garageneinfahrt mit entsprechendem durchlässigen Pflaster eine Mitteilung an das Steueramt ergehe und eine Neuveranlagung der Abgaben erfolge. Entscheidend sei die tatsächlich versiegelte Fläche auf den jeweiligen Grundstücken. Die Eigentümer hätten somit dann aber tatsächlich die Gebühren, welche je m² bemessen werden, zu zahlen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 22. Nachtrages zur

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage