28.11.2019 - 3 Energetische Hüllsanierung Inda-Gymnasium; hier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 28.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Schavan, technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagement der Stadt Aachen, stellt die Entwurfsplanung der Hüllsanierung am Inda-Gymnasium anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage).
Herr Winkler erkundigt sich, ob die eingebaute Lüftungsanlage in einem Katastrophenfall abschaltbar sei. Daraufhin erläutert Herr Schavan, dass die Lüftungsanlage dezentral agiere und im Bedarfsfall selbstverständlich abgeschaltet werden könne. Allerdings versorge sie die Klassenräume ständig mit frischer Luft, damit der Sauerstoffgehalt optimal für ein angenehmes Lernklima eingestellt sei. Auf Nachfrage von Herrn Giancoli erklärt Herr Schavan, dass diese Art der Lüftungsanlage zwingend notwendig sei, da es sich um eine energetische Sanierung handele bei welcher die Fassade des Gebäudes komplett luftdicht versiegelt werden müsse. Die Lüftungsanlage versorge alle Räume regelmäßig und dauerhaft mit ausreichend Luft. Pro Gerät und Klassenraum entstünden dadurch Kosten in Höhe von 10.000 €.
Auf Nachfrage von Herrn Pilgram erläutert Herr Schavan, dass nach dem Ratsbeschluss am 07.03.2018 eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt sei. Diese Verfahren würden üblicherweise mehr als ein halbes Jahr dauern. Daraufhin ergänzt Herr Pilgram, dass er den Ausführungen der Verwaltung nicht zustimmen könne und sich gegen eine schrittweise Durchführung der Maßnahme ausspreche. Seiner Meinung nach stünden die benötigten Ressourcen zur Verfügung, um eine vollständige Abwicklung des Projektes im Förderzeitraum bis Ende 2022 gewährleisten zu können. Hierfür sei allerdings eine Priorisierung des Projektes notwendig. Zudem solle der Schulbetrieb vor Ort nicht über mehrere Jahre belastet werden.
Herr Brantin betont, dass es wichtig sei, keine Fördermittel zu verlieren. Dies sei mit der vorgestellten Variante in jedem Fall gesichert. Zudem stelle die Einhaltung des aktuellen Sanierungsplanes schon jetzt alle Beteiligten vor eine große Herausforderung und daher bezweifle er eine gelingende Umsetzung in einem Schritt bis Ende 2022. Herr Krott stimmt dem zu und betont, dass ein weiterer Verzug der Maßnahme nicht zielführend sei. Mit allen Beteiligten sei ein guter Weg gefunden worden, möglichst ohne allzu große Einschränkungen die Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Herr Schavan erläutert, dass ein heutiger Beschluss für den weiteren Fortgang der Maßnahme unbedingt erforderlich sei. Andernfalls würde das Risiko verstärkt, den ohnehin engen Zeitplan nicht einhalten zu können. Daher würde der zweite Teil der Maßnahme unmittelbar an das Ende des Förderzeitraums im Jahr 2022 angeschlossen.
Herr Pilgram kritisiert, dass die Mittel für den zweiten Teil der Maßnahme laut den Ausführungen in der Vorlage bislang nicht im Haushalt etatisiert seien. Er plädiere daher für eine komplette Einplanung der Mittel und eine Durchführung in einem Schritt. Daraufhin erklärt Herr Schavan, dass die Maßnahme im Grunde in einer zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden Abfolge durchgeführt werde. Da das städtische Gebäudemanagement lediglich die Rolle der Projektleitung innehabe und bei der Durchführung der Arbeiten und des Planungsverfahrens auf externe Anbieter angewesen sei, könne eine schnellere Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf seinen Vortrag im Schulausschuss im vergangenen Jahr zum Thema „Rahmenbedingungen der gegenwärtigen Marktlage für Bau- und Planungsleistungen“.
Herr Auler weist darauf hin, dass die Durchführungsplanungen der Maßnahme von Fachkräften des städtischen Gebäudemanagements erarbeitet worden seien und daher sollte der Schulausschuss die Ausführungen zustimmend unterstützen. In erster Linie muss das Vorhaben für die Schulgemeinschaft funktionieren. Diesem kann Herr Brötz nur zustimmen, da die Durchführung intensiv mit der Schule besprochen worden und eine erneute Anpassung der Planungen nun nicht zu empfehlen sei, da dann gegebenenfalls auch wieder umfangreichere Auslagerungskapazitäten benötigt würden.
Herr Rohé weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag das Wort „möglichst“ gestrichen werden müsse, da der zweite Teil der Maßnahme in jedem Fall direkt im Anschluss an den Förderzeitraum durchgeführt werde. Über diesen Vorschlag herrscht Einvernehmen im Ausschuss.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt, die äußere energetische Sanierung des Inda-Gymnasiums zwar vollumfänglich, allerdings schrittweise umzusetzen (in der Folge „Aufschub-Variante“ genannt) und die für das Auslagern von Klassen benötigten Ersatzklassenräume in Modulbauweise anzukaufen.
Die in dem Rahmen der Aufschub-Variante derzeit haushalterisch noch nicht umsetzbaren Sanierungsarbeiten sollen - unmittelbar im Anschluss an die erste Maßnahmephase - umgesetzt werden. Es sind Haushaltsmittel anzumelden die es ermöglichen, ein der Zeitplanung entsprechendes Umsetzen sicherzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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