05.12.2019 - 4 Neuer Zugangsweg zur Berufsfeuerwehr über die A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Dr. Kremer erläutert, dass in dieses Themenfeld aktuell sehr viel Bewegung gekommen sei. Gemäß der Berichterstattung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 06.12.2018 habe über die Einführung neuer Zugangsstrukturen in einem ersten Schritt der Abbau des bestehenden Personaldefizits im Einsatzdienst eingeleitet werden können. Die Chance eines großen Durchbruchs sehe die Verwaltung darin, dass ab dem nächsten Jahr neben den zwei Grundausbildungslehrgängen für Brandmeister-Anwärter*innen (Beginn jeweils im April und Oktober) flankierend ein neuer Zugangsweg zur Berufsfeuerwehr über die Ausbildung zum/r Notfallsanitäter*in geschaffen werde. Derzeit könne die Feuerwehr bei Schüler*innen, die sich in der Berufsorientierung befänden, nicht mit direkten Einstiegsmöglichkeiten werben. Über den Zugang zur Ausbildung zum/r Notfallsanitäter*in könne die Verwaltung ganz neue Zielgruppen für den Feuerwehrberuf ansprechen bzw. erschließen und damit die Rekrutierungsbasis erheblich erweitern. Insbesondere eröffne das neue Berufsbild nun die Möglichkeit, interessierte Schulabsolvent*innen direkt  nach dem Schulabschluss anzusprechen und als Nachwuchs gewinnen zu können. Zudem erhöhe sich voraussichtlich der Frauenanteil der Feuerwehr, da die Ausbildung zur Notfallsanitäterin möglicherweise mehr Frauen anspreche, als dies bei den meisten handwerklichen Ausbildungen der Fall sei. Da der Beginn der neuen Ausbildung erst zum 01.10.2020 erfolge, würden die anteiligen Kosten 2020 aus dem Personalkostenverbund getragen. Die Kosten ab 2021 ff. seien bereits für den Haushalt 2020 entsprechend angemeldet worden.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einführung einer neuen städtischen Ausbildung als Notfallsanitäter*in zur Kenntnis.

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