21.03.2019 - 3 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Zur Vorbereitung der politischen Beratungen standen den Mitgliedern der Bezirksvertretung die umfangreichen Unterlagen über den Flächennutzungsplan (FNP) sowie weiterführende Hilfestellungen und Erläuterungen online im Vorfeld der Beratung zur Verfügung.

 

Frau Rohde und Frau Fischer stellen einführend den FNP anhand einer Präsentation vor, erläutern die bisherige und künftige Verfahrensweise, die grundlegenden Inhalte und deren Bausteine und den zeitlichen Ablauf der Planung.

 

Herr von Thenen verdeutlicht, dass er über die einzelnen bezirklichen Prüfflächen nacheinander beraten und abstimmen lassen wird.

 

Frau Kranefeld erläutert die inhaltlichen und wichtigsten Punkte des FNP, wie Bevölkerungs-, Haushalts-, Wirtschaftsentwicklung und den damit verbundenen künftigen Wohn- und Gewerbeflächenbedarf bis zum Jahre 2035. Es werden anschließend die 16 bezirklichen Prüfflächen einzeln vorgestellt und beraten.

 

 

Zu Fläche KW-GE-04 - Nerscheider Weg Variante 3

 

Frau Kranefeld erläutert, dass der alte FNP noch eine sehr große gewerbliche Baufläche darstellt. Zum Vorentwurf ist diese Fläche bereits reduziert worden. Die Bezirksvertretung hatte damals noch keine alternative Baufläche beschlossen, sondern sich dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen. Die erneute Prüfung sieht eine Reduzierung der Fläche wegen des benachbarten Feuchtbiotops vor. Die verkleinerte Fläche ist dennoch nach der Wertstufe C als kritisch zu betrachten, denn erheblich sind Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Oberflächenwasser. Aus städtebaulicher Sicht wird die Fläche dennoch als geeignet eingestuft, weil sie erschlossen ist und sich an ein bestehendes Gebäude anschließt.

 

Die CDU-BF begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und wird diesem zustimmen.

 

Auf Nachfrage der SPD-BF antwortet Frau Hoffmann, dass es immer wieder aus Sicht des Umweltschutzes kritische Flächen geben wird auf die man trotzdem nicht verzichten kann. Hier wurde allerdings bereits eine deutliche Flächenreduzierung zur derzeitigen Festsetzung vorgenommen. Anderseits weiß die Verwaltung von den Erweiterungsabsichten, vor denen die Verwaltung sich nicht immer verschließen kann. Sollten dort künftig bauliche Maßnahmen geplant sein, muss mit entsprechenden Auflagen gearbeitet werden.

 

Abschließend schließen sich die SPD-BF und Frau Opitz dem Vorschlag der Verwaltung an.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, diese Fläche als gewerbliche Baufläche im FNP auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-GR-04 - Inde Hahn

 

Frau Kranefeld erläutert den Wunsch des Sportvereins dort ein größeres Parkplatzangebot anzubieten. Die Fläche wird als Grünfläche dargestellt. Im Vorentwurf gab es diese Anregung noch nicht, sie ist als Eingabe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung herangetragen worden. Die Fläche wurde als Grünfläche mit der Wertstufe G geprüft, weil hier der kritische Punkt des Landschaftsaspektes als erheblich eingestuft wurde, was immer einen Eingriff darstellt. Die Fläche soll aber nicht für eine Sporthalle, sondern als Parkfläche genutzt werden, obwohl die verkehrliche Anbindung durch den Ort Hahn schwierig ist. Deswegen ist die städtebauliche Eignung nur als bedingt geeignet bewertet.

 

Die SPD-BF begrüßt diese Planung sehr, denn die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in Hahn sind katastrophal. Für die Sportler und Gäste des Vereins wäre dies eine gute Entwicklung, weil man dadurch eine ganze Menge an Problemen entflechten kann. Sie stimmt dem Vorschlag daher zu.

 

Auf Nachfrage der Grüne-BF antwortet Frau Kranefeld, dass eine Sportplatznutzung dieser Fläche theoretisch möglich wäre. Ein derartiges Vorhaben und die ggf. damit verbundene Errichtung einer Flutlichtanlage wäre inhaltlich in einem Bebauungsplanverfahren zu prüfen.

 

Auch die CDU-BF begrüßt die vorgestellte Planung, damit die Verkehrsproblematik dort für Sportler und Besucher entzerrt werden kann.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, diese Fläche als Grünfläche, Sportplatz im FNP auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-WO-01 - Frankensteg

 

Frau Krankefeld erläutert, dass diese Fläche bereits im bestehenden FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen ist; sie wurde in der neuen Planung lediglich etwas zurückgenommen. Die Bezirksvertretung hat damals keine alternative Darstellung beschlossen. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht vorhanden. Für die Verkehrsanbindung ist die Fläche nur bedingt geeignet.

 

Die CDU-BF lehnt diesen Vorschlag aus verkehrlichen Gründen ab, da der Frankensteg eine sehr enge Straße ist und sie es nicht als sinnvoll ansieht dort weitere Wohnbebauung vorzusehen. Dies unabhängig von den Sichtbezügen, die in der Denkmalbereichssatzung vorgestellt worden sind.

 

Die SPD-BF stimmt der vorgestellten Planung zu, weil sie keine substantiellen Veränderungen gegenüber dem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahre 2014 sieht. Da sich nach ihrer Auffassung daran nichts geändert hat setzt sie sich weiterhin für eine Wohnbebauung dort ein, zumal das Gebiet nicht sehr groß ist und sich die Verkehrsbelastung in Grenzen hält.

 

Auf Nachfrage der Grüne-BF nach einer alternativen Zuwegung in dieses Wohngebiet, antwortet Frau Kranefeld, dass eine derartige Prüfung auf der Ebene des FNP nicht stattfindet. Eine Alternativanbindung wäre dann im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.

 

Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung lehnt mehrheitlich bei vier Ja-Stimmen die Darstellung der Fläche im FNP als Wohnbaufläche ab.

Die Bezirksvertretung stimmt mit sechs Ja-Stimmen dem Vorschlag, die Fläche im FNP als Grünfläche auszuweisen, zu.

 

Frau Rohde schlägt hinsichtlich der verschiedenen Kategorien im FNP vor, die Fläche als landwirtschaftliche Fläche auszuweisen, wenn keine Wohnbaufläche gewünscht wird.

 

Die CDU-BF schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an; daraufhin ergeht ein erneuter

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt mit sechs Ja-Stimmen dem erneuten Vorschlag zu, die Fläche im FNP als landwirtschaftliche Fläche auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-WO-02 - Dorffer Straße

 

Frau Kranefeld informiert, dass sich diese Fläche im Bereich des Friedhofes befindet und auch die nicht mehr benötigte Erweiterungsfläche des Friedhofes aufnimmt. Die Bezirksvertretung hat sich damals für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgesprochen. Es handelt sich hierbei um eine unkritische Fläche nach Wertstufe H, also mit geringen ökologischen Auswirkungen. Kritisch wird die verkehrliche Anbindung hin Hinblick auf den Ort Kornelimünster gesehen.

 

Die CDU-BF lehnt diese Fläche als Wohnbaufläche aus verkehrlicher Sicht ab. In der Dorffer Straße ist eine Engstelle ohne Gehwege und daher für die Schüler absolut ungeeignet. Auch die Sichtachsen auf den Fronhof, die Kirche St. Stephanus und das Naturdenkmal Huldigungsthron sowie auf den Jüdischen Friedhof sollten durch eine Bebauung nicht verloren gehen.

Auch die SPD-BF lehnt diese Fläche als Wohnbaufläche ab.

 

Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung lehnt bei zwei Stimmenthaltungen den Vorschlag mehrheitlich ab, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Fläche für die Landwirtschaft auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-16 - Heidchen

 

Nach den Ausführungen von Frau Kranefeld handelt es sich hierbei um eine unkritische Fläche nach Wertstufe H, also mit geringen ökologischen Auswirkungen und daher als geeignet für eine Wohnbaufläche einzustufen.

 

Unter Hinweis, dass in Walheim fast kaum noch Wohnbauflächen vorhanden sind, begrüßt die CDU-BF diesen Vorschlag und es ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-23 - Schmithofer Weg

 

Frau Kranefeld erörtert, dass es sich hierbei um eine aus ökologischer Sicht unkritische Fläche nach Wertstufe H handelt. Die bereits vorhandene Bebauung wurde dabei mit aufgegriffen.

 

Die CDU-BF begrüßt den Vorschlag, diese Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen. Sie weist jedoch darauf hin, dass bei einer geplanten Bebauung die nordwestlich dahinter liegende landwirtschaftlich genutzte Fläche nicht mehr erreicht werden kann, weil die Zufahrten durch die Bebauung entfallen und sich am hinteren Abschluss eine Höckerlinie befindet. Sie schlägt daher vor, die gesamte Fläche gänzlich bis zur Höckerlinie als Wohnbaufläche vorzusehen.

 

Die SPD-BF begrüßt den Vorschlag, die Lücke in der Bebauung zu schließen und auch die weitere Wohnbebauung in Sinne des Vorschlages der CDU-BF.

 

Frau Rohde wünscht eine genaue Abgrenzung der Fläche, weil der Verwaltung noch nicht deutlich ist, welche Fläche exakt gemeint ist. Diese Angaben werden für die weitere Bearbeitung benötigt.

 

Herr von Thenen lässt zunächst über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen, daher ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

Bezüglich der von der CDU-BF vorgeschlagenen Erweiterung der Wohnbaufläche in nordwestlicher Richtung  und im hintere Bereich bis hin zur Höckerlinie wird die Begrenzung in gemeinsamer Absprache zwischen der CDU-BF, Herrn von Thenen und den Vertreterinnen der Fachverwaltung (namentlich als Schmithofer Weg I bezeichnet) festgelegt. Es ergeht daraufhin folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag der CDU-BF zu, die nordwestlich hinter der bereits von der Verwaltung vorgeschlagenen Wohnbaufläche und bis zur Höckerlinie gelegene Fläche (Schmithofer Weg I) im FNP als weitere Fläche für die Wohnbebauung auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-WO-24 - Lichtenbusch Innenbereich Variante 2

 

Frau Kranefeld erläutert, dass die bisherige Fläche mit dem innenliegenden Grünstreifen nun als durchgehende Wohnbaufläche neu geplant wurde. Die Fläche ist geeignet; erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

 

Nachdem die CDU-BF den Vorschlag begrüßt, ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-WO-25 - Abtei

 

Frau Kranefeld erläutert, dass diese Fläche mit der Wertstufe C nicht unkritisch ist, da erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Pflanzen, Tiere und Kulturgut zu erwarten sind. Die Nähe zu dem großen Baukörper der Abtei muss in einem künftigen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.

 

Die CDU-BF begrüßt den Vorschlag und sieht die verkehrliche Anbindung als optimal an. In Verbindung mit dieser Fläche würde sie auch vorschlagen, die Alternativfläche KW-WO 26 aufzunehmen. In diesem Zusammenhang schlägt sie weiter vor, die Fläche des ehem. Sportplatzes, die zwischen den flächen KW-WO-25 und KW-WO-26 liegt, ebenfalls aufzunehmen.

 

Die Grüne-BF möchte die Fläche lieber verkleinert auf den rechten Raum sehen, um dort die vorhandene Bebauung zu schließen und die verbliebene Fläche als Grünfläche geschützt wird.

 

Frau Kranefeld weist darauf hin, dass die dargestellte Flächen Bruttobauflächen sind. In einem späteren Bebauungsplan können sehr genau Grünstreifen und Abschirmungen zur Landschaft festgesetzt werden.

 

Für die SPD-BF macht es Sinn, die gesamte Fläche als Wohnbaufläche vorzusehen. Es liegt dann in der Hand der politischen Gremien im Rahmen eines Bebauungsplanes die entsprechenden Festsetzungen zu treffen. Sie wird daher dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-WO-27 - Oberforstbach Kirche Variante 2

 

Frau Kranefeld erläutert, dass die Fläche gut geeignet ist, da keine größeren ökologischen Auswirkungen zu befürchten sind.

 

Nachdem Sprecher aller in der Bezirksvertretung vertretenen Parteien den Vorschlag der Verwaltung begrüßen, ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-28 - Schleckheim Kroitzheide Variante 2

 

Frau Kranefeld erläutert kurz die alternative verkleinerte Darstellung. Es ist mit Auswirkungen auf Boden, Pflanzen und Tiere zu rechnen. Dennoch kann die Fläche als geeignet angesehen werden.

 

Die SPD-BF stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, da sich die negativen Auswirkungen in Grenzen halten.

 

Nachdem auch die CDU-BF dem zustimmt, ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-29 - Schmithofer Straße Variante 2

 

Frau Kranefeld informiert, dass ursprünglich eine größere Fläche geprüft worden ist, aber aufgrund der benachbarten Wasserschutzzone jetzt auf die kleinere Fläche begrenzt worden ist.

 

Die CDU-BF begrüßt den Verwaltungsvorschlag und nach kurzen Verständnisfragen von SPD- und Grüne-BF ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-30 - Kornelimünster Süd Variante 2

 

Frau Kranefeld informiert, dass die Fläche bereits im alten FNP als Wohnbaufläche dargestellt ist. Alternativ wurde die Fläche auch auf Grünfläche, so wie sie sich derzeit darstellt, geprüft und dass die Auswirkungen auf die Tierwelt hinsichtlich des Artenschutzes erheblich sind. In der Gesamtabwägung wurde jedoch unter Beteiligung des Fachbereiches Umwelt festgestellt, dass sie als Wohnbaufläche vertretbar ist, wenn andere Bereiche geschont werden.

 

Die SPD-BF stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Sie zeigt sich gespannt auf die künftigen Klagen über die vom Sportplatz ausgehenden Lärmimmissionen, wenn dort eine Wohnbebauung errichtet ist.

 

Die Grüne-BF lehnt diese Flächennutzung ab. Die Bezirksvertretung hat sich schwerpunktmäßig für die Verdichtung der Wohnbebauung in Kornelimünster/West entschieden, deshalb sollte die in Rede stehende Fläche so beibehalten werden.

 

Die CDU-BF stimmt der Fläche allerdings mit einem Änderungswunsch hinsichtlich des benachbarten Sportplatzes zu. Die Prüffläche KW-GR-01 auf der anderen Seite der Straße Romerich bis zur Nütheimer Straße würden sie als Fläche für einen weiteren Sportplatz vorsehen. Der bestehende Sportplatz ist bereits jetzt überbenutzt. Wenn Kornelimünster-West II fertiggestellt ist und perspektivisch Kornelimünster-Süd dazukommt, dann wird ein weiterer Sportplatz benötigt. Daher muss man die Fläche KW-WO-30 in verkleinerter Form ab dem Wendehammer und in Verbindung mit der Fläche KW-GR-01 sehen. Die angedachte südöstlich gelegene Wohnbaufläche vom Wendehammer bis zur Straße St. Gangolfsberg sollte daher entfallen.

 

Es ergeht daraufhin folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche in eingeschränkter bzw. begrenzter Form entsprechend der vorstehenden Beratung auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-31 - Gangolfsberg Variante 2

 

Frau Kranefeld informiert, dass die Fläche aus Sicht des Artenschutzes kritisch zu bewerten ist, aber es gibt keine weiteren erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt. Hier sieht die Verwaltung die Möglichkeit einen Ortsrand zu gestalten.

 

Nachdem einige Fragen der SPD-BF hinsichtlich des Landschaftsschutzes von Frau Hoffmann und Frau Kranefeld beantwortet werden und die CDU-BF der Fläche in der vorgestellten Form zustimmt, ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-32 - Königsmühlenweg Variante 2

 

Frau Kranefeld verdeutlicht, dass es sich hier um eine unproblematische und kleine Fläche handelt.

 

Nachdem die CDU-BF dieser weiteren Lückenschließung in Walheim zustimmt, ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-WO-33 - Hahner Straße Vatiante 2

 

Frau Kranefeld informiert über die Reduzierung der Fläche und die Einstufung in die Wertstufe H mit geringen unerheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.

 

Nachdem die CDU-BF dem Verwaltungsvorschlag zustimmt, ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

Zu Fläche KW-WO-34 - Auf dem Büschling

 

Frau Kranefeld erläutert, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Vorschlag gemacht wurde dort eine zweite Reihe Wohnbebauung zu ermöglichen. Bei der Prüfung wurden erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Landschaft und Oberflächenwasser festgestellt. Die Verwaltung ist aber insgesamt der Auffassung, dass dies vertretbar ist und die Fläche geeignet ist.

 

Die Grüne-BF lehnt den Verwaltungsvorschlag aus Gründen des Natur- und Umweltschutz ab, weil es sich um ein schützenswertes Gebiet handelt. Außerdem ist die verkehrliche Anbindung schlecht.

 

Nachdem die CDU- und die SPD-BF sich für den Verwaltungsvorschlag aussprechen, ergeht folgender

 

Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich dem Vorschlag zu, die Fläche im FNP als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-GR-01 - Nütheimer Straße Süd

 

Herr von Thenen erläutert den Vorschlag der CDU-BF an der dortigen Stelle zu prüfen, eine Grünfläche als Sportplatz vorzusehen. Im Bereich der Alternativfläche war die Sporthalle abgelehnt worden.

 

Für die SPD-BF macht es Sinn diese Fläche für einen Sportplatz vorzusehen, weil die Bevölkerung in Kornelimünster in den nächsten Jahren anwachsen wird und der Bedarf dann vorhanden sein wird. Sie wird daher diesem Vorschlag zustimmen.

 

Die CDU-BF schließt sich diesen Ausführungen an, weil perspektivisch gesehen der vorhandene Sportplatz nicht ausreichen wird. Die derzeit angespannte Situation könnte dann entzerrt werden.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt einstimmig dem Vorschlag der CDU-BF zu, die Fläche KW-GR-01 Nütheimer Straße Süd im FNP als Grünfläche, Sportplatz, darzustellen.

 

 

Zu Fläche Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg

 

Herr von Thenen stellt den Vorschlag der CDU-BF, die Fläche des aufgegebenen, ehemaligen Sportplatzes als Wohnbaufläche auszuweisen, vor.

 

Die CDU-BF erläutert, dass diese aufgegebene Sportplatzfläche in Verbindung mit den Flächen KW-WO-25 und KW-WO-26 als Arrondierung gesehen werden sollte, um perspektivisch noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten in Kornelimünster zu haben.

 

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich dem Vorschlag der CDU-BF zu, die Fläche des ehemaligen und aufgegebenen Sportplatzes an der Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg als Wohnbaufläche im FNP auszuweisen.

 

 

Zu Fläche KW-WO-26 - Kornelimünster Nord

 

Nachdem Herr von Thenen diese Alternativfläche vorstellt, ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich dem Vorschlag der CDU-BF zu, die Fläche als Wohnbaufläche im FNP auszuweisen.

 

 

Zu Fläche Schmithofer Weg I (gelegen nordwestlich hinter der Fläche KW-WO-23)

 

Herr von Thenen weist an dieser Stelle auf die zuvor beratene Fläche hin, die als Schmithofer Weg I benannt wurde. An dieser Stelle bittet Frau Rohde die CDU-BF, diese Fläche für die künftigen weiteren politischen Beratungen in den genauen Abgrenzungen konkret zu definieren. Herr von Thenen unterbricht hierfür die Sitzung und Vertreter der CDU-BF zeigen der Verwaltung die räumlichen Abgrenzungen der hinter der Fläche KW-WO-23 Schmithofer Weg gelegenen in Rede stehenden Fläche bis zur Höckerlinie auf.

 

Anschließend wird die Sitzung durch Herrn von Thenen wieder eröffnet; er weist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Seite 4 der Vorlage hin.

 

Die CDU-BF möchte den ersten Absatz des Beschlussvorschlages unverändert lassen und beantragt den zweiten Absatz wie folgt zu abzuändern bzw. zu ergänzen:

 

„Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 mit den von der Bezirksvertretung im Einzelnen nach Prüfung beschlossenen Flächen für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die sog. Prüffläche KW-GR-01 Nütheimer Straße Süd als Fläche zur Anlage eines weiteren Sportplatzes für Schul- und Vereinsnutzung in die Prüfung einzubeziehen, für die Fläche Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg (aufgegebene Sportfläche) für die Wohnbebauung eine Prüfung zu beantragen und die Fläche KW-WO-26 Kornelimünster Nord weiter als Wohnbebauungsfläche aufzunehmen und die Fläche KW-WO-23 Schmithofer Weg um die hintere Fläche bis zur Höckerlinie als Wohnbaufläche zu erweitern.“

 

Herr von Thenen korrigiert insoweit, dass bisher immer formuliert wurde als „Darstellung in den FNP aufzunehmen“ anstelle von „eine Prüfung zu beantragen“.

 

Die SPD-BF vertritt die Meinung, dass man den Beschlussvorschlag der Verwaltung eigentlich nicht ändern muss. Andernfalls müsse man jeden einzelnen Beschluss, der hier heute zum FNP getätigt worden ist, mit in den Beschlussvorschlag aufnehmen. Die Bezirksvertretung hat einzelne Beschlüsse gefasst und darum braucht man die anderen nicht besonders hervorzuheben. Deswegen ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung eindeutig und ausreichend.

 

Herr von Thenen sieht dies anders, und zwar dass durch den vorgeschlagenen zweiten Absatz zunächst auf das summarische Ergebnis abgestellt wird und im Weiteren auf die Darstellungen der Prüfflächen die bislang nicht in der Form beraten wurden und diese werden dann weiter expliziert aufgeführt. Insofern ist das summarische Ergebnis in der Textdarstellung enthalten. Darüber hinaus haben wir aber unsere einzelnen Darstellungen präzisiert aufgeführt.

 

Für die Grüne-BF würde dies bedeuten, dass die Bezirksvertretung bei allen Flächen einstimmig beschlossen hat. Da aber teilweise nicht einstimmig abgestimmt wurde, kann sich die Grüne-BF bei dem Beschlussvorschlag der CDU-BF nur enthalten.

 

Nach weiterer Diskussion zwischen Herrn von Thenen und der Grüne-BF über die Art des Beschlussvorschlages und der Abstimmung ruft Herr von Thenen den erweiterten Beschlussvorschlag der CDU-BF auf und verliest diesen wie folgt:

 

„Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 mit den von der Bezirksvertretung im Einzelnen nach Prüfung beschlossenen Flächen für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die sog. Prüffläche KW-GR-01 Nütheimer Straße Süd als Fläche zur Anlage eines weiteren Sportplatzes für Schul- und Vereinsnutzung in die Darstellung des FNP aufzunehmen, die Fläche Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg (aufgegebene Sportfläche) als Fläche für Wohnbebauung im FNP darzustellen und die Fläche KW-WO-26 Kornelimünster Nord weiter im FNP als Wohnbebauungsfläche darzustellen. Die nordwestlich hinter der Fläche KW-WO-23 Schmithofer Weg gelegene Fläche bis zur Höckerlinie als Wohnbaufläche mit der Benennung Schmithofer Weg I darzustellen.“

 

Es entsteht erneut eine intensive und anhaltende Diskussion zwischen Herrn von Thenen, der Grüne- und der SPD-BF über die Gestaltung des Beschlussvorschlages und den damit verbundenen Sinn der Abstimmung, in der die SPD-BF den Vorschlag macht, über die einzelnen Absätze des Beschlussvorschlages auch einzeln abzustimmen.

 

Abschließend greift Herr von Thenen den Vorschlag auf, über die einzelnen Absätze getrennt abzustimmen und es ergehen daraufhin folgende

Reduzieren

Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 mit den von der Bezirksvertretung im Einzelnen nach Prüfung beschlossenen Flächen für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Planungsausschuss bei vier Stimmenthaltungen mehrheitlich darüber hinaus, die sog. Prüffläche KW-GR-01 Nütheimer Straße Süd als Fläche zur Anlage eines weiteren Sportplatzes für Schul- und Vereinsnutzung in die Darstellung des FNP aufzunehmen, die Fläche Oberforstbacher Straße Ecke Wildenhofweg (aufgegebene Sportfläche) als Fläche für Wohnbebauung im FNP darzustellen und die Fläche KW-WO-26 Kornelimünster Nord im FNP als Wohnbebauungsfläche darzustellen. Weiterhin empfiehlt sie, die nordwestlich hinter der Fläche KW-WO-23 Schmithofer Weg gelegene Fläche bis zur Höckerlinie als Wohnbaufläche mit der Benennung Schmithofer Weg I im FNP darzustellen.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage