19.02.2020 - 4 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zwis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 19.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist auf veränderte Beschlussfassungen der Bezirksvertretungen Brand und Haaren gegenüber der Beschlussvorlage der Verwaltung sowie auf einen am Vortag gefassten Beschluss des Kinder-und Jugendausschusses, der dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt war.
Ratsherr Krott (SPD) geht auf die Zielsetzung zum Ausbau ein und erläutert in Bezug auf die Sitzung des Kinder-und Jugendausschusses, dass die Verwaltung nachvollziehbar dargelegt habe, warum der Ausbau nicht schneller vorangehen könne. Er stellt Zahlen der unter größten auch finanziellen Anstrengungen seit dem Kindergartenjahr 2016 neu geschaffenen Kita-Plätze dar, mit denen dafür Sorge getragen wurde, dass Aachen weiterhin kinder-und familienfreundlich bleibe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Eltern ermöglicht wurde. Die Anregungen aus den Bezirksvertretungen habe der Ausschuss sehr wohl zur Kenntnis genommen und wird sie auch bei den weiteren Überlegungen mit berücksichtigen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei drei Nein-Stimmen mehrheitlich
- die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76 bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
- Darüber hinaus beschließt er, für die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 24 Plätzen in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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88,5 MB
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