01.04.2020 - 11 Sachstandsbericht zu den Vorbereitungen zur 111...

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Beratung

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die Entscheidung der Verwaltung auf der Grundlage eines Beschlusses des Umweltausschusses aus dem Jahr 1994 erfolgte. Zu den häufigen Anfragen nach einer Nutzungsmöglichkeit des Katschhofes, insbesondere für Konzertveranstaltungen, musste damals eine einheitliche Sprachregelung gefunden werden. Wenn es sich nicht um eine traditionelle oder für Aachen besonders wichtige Veranstaltung handelt, lehnt die Verwaltung eine solche Anfrage ab. Bei dieser Frage müssen auch eventuelle Klagemöglichkeiten von Anwohnern wegen Lärmbelästigungen berücksichtigt werden.

Andererseits könne der Rat hierzu auch jederzeit zur generellen Verfahrensweise oder zum Einzelfall eine andere Entscheidung fassen. Bei der Durchführung des Lichtspektakels im vergangenen Jahr sei zum Beispiel auch anders entschieden worden.

 

Die Prinzengarde habe zunächst eine Anfrage zur Nutzung des Krönungssaales gestellt.  Diese Nutzung sei auch zugesagt worden. Im Rahmen der damaligen Anfrage habe man auch erläutert, dass die Nutzug des Katschhofes für ein Biwak durchaus denkbar sei, aber nicht für eine Konzerveranstaltung. Genau dies sei dann aber später nochmal angefragt worden. Die Verwaltung habe ihre Linie bei solchen Fragen aber halten wollen und man habe dies dann abgelehnt.

Er selber habe aber kein Problem damit, wenn der Hauptausschuss heute dazu etwas anderes beschließt, bittet aber darum, im Hinblick auf spätere Berufungsfälle keine unklare Situation für das Verwaltungshandeln zu schaffen.

 

Herr Baal, CDU, äußert, dass es grundsätzlich gut sei, wenn die Verwaltung Ratsbeschlüsse beachte. Er bedaure aber, dass die Verwaltung dieses Thema abarbeite bevor es in den politischen Raum gegeben wird. Dies sei nun ein klassischer Fall für eine Einzelfallentscheidung. Für eine abschließende Entscheidung wäre eine komplette Darstellung erforderlich, was genau Inhalt der geplanten Veranstaltung sein soll. Die Prinzengarde sei ein sehr traditionelles Korps und bei einem besonderen Jubiläum sollte eine Veranstaltung dort auch möglich sein.

 

Herr Bausch, SPD, betont, dass seine Fraktion nicht aus dem Katschhof ein Disneyland machen wolle. Die Stadt benötige aber auch einen gewissen Erlebnischarakter. Die beantragte Veranstaltung passe vom Grundsatz her auf den Katschhof und er wünsche sich, dass hierfür eine Lösung gefunden wird. Der Karneval habe für viele Menschen in Aachen eine sehr große Bedeutung. Hier gehe es um eine Einzelfallentscheidung.

 

Frau Scheidt, GRÜNE, führt aus, dass ihre Fraktion dieses Thema nicht beraten habe, da von der Verwaltung dazu keine Unterlagen vorgelegt wurden.Sie würde sich daher der Stimme enthalten. Die Fraktionen sollten aber zumindest eine Konzeptskizze zu der vorgesehenen Veranstaltung erhalten.

 

Herr Deumens, DIE LINKE, schließt sich den Äußerungen der Vorrednerin an.

 

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass er nun zwei Möglichkeiten sehe:

Variante A: Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, ein angemessenes Format für diese Veranstaltung zu finden und dann darüber zu berichten.

Variante B: Die Verwaltung berät das Thema mit den Antragstellern vor und legt das Ergebnis dann noch einmal dem Hauptausschuss oder dem Rat vor.

Er selber bevorzuge aber die Variante A.

 

Herr Baal, CDU, bevorzugt, dass die Verwaltung beauftragt wird, zusammen mit der Prinzengarde ein Konzept auszuarbeiten und dann das Ergebnis dieser Beratung im Hauptausschuss oder Rat vorzustellen. Vielleicht gebe es demnächst noch eine Sondersitzung des Hauptausschusses oder der Rat werde im Mai damit befasst. Es sei ja noch  etwas Zeit für eine Entscheidung.

 

Herr Oberbürgermeister Philipp schägt vor, dass die Verwaltung eine geeignete Planung in den Rundlauf zu den Fraktionen gebe, ähnlich wie bei Vergabeverfahren, ansonsten müsste eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden.

 

Frau Scheidt, GRÜNE, betont nochmals, dass man Informationen zu der geplanten Veranstaltung benötige.

 

Herr Oberbürgermeister Philipp stellt in Aussicht, dass die Verwaltung versucht, bereits für die Ratssitzung am 22. April eine Vorlage zu erarbeiten, wenn dies möglich sei. Falls dies nicht möglich sei, müsse eine Dringlichkeitsentscheidung im Umaufverfahren getroffen werden.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, möglichst für die Ratssitzung am 22.04.2020 eine Lösungsmöglichkeit vorzustellen. Wenn dies zeitlich nicht gelingt soll eine Dringlichkeitsentscheidung im Umlaufverfahren getroffen werden.