06.05.2020 - 16 Städteregion - Abrechnungsgrundlagen für die di...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtdirektorin Grehling gibt einige Hinweise und Ergänzungen zu offenen Punkten des Beschlussvorschlages dem Rat zur Kenntnis. Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht. Der Oberbürgermeister lässt sodann über den veränderten Beschlussvorschlag mit den durch die Stadtdirektorin versehenen Ergänzungen abstimmen.

 

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Beschluss:

1.

Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der Empfehlung des Finanzausschusses vom 24.03.2020 zur Ausgestaltung der Abrechnungsgrundlagen für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen nach Beratung

 

a)

allenfalls die in der Beratungsvorlage vom 24.03.2020 benannten drei zusätzlichen Abrechnungspositionen

- Büro Städteregionstag  

- Ausbildung von Nachwuchskräften

- Personalrat

 auf Basis der seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Zurechnungsschlüssel zu übernehmen,

 

b)

von den in der Beratungsvorlage vom 24.03.2020 benannten drei zusätzlichen Abrechnungspositionen die Position "Büro Städteregionstag" für die Zukunft ab dem Haushaltsjahr 2021 auf Basis des von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Zurechnungsschlüssels in die differenzierte Regionsumlage zu übernehmen,

 

c)

insbesondere die Übernahme der anteiligen Lasten für die "Ausbildung von Nachwuchskräften" sowie der ausgewiesenen Aufwendungen für das "zusätzlich freigestellte Personalratsmitglied" rückwirkend auf den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2019 zu begrenzen.

 

2.

Die Übernahme dieser zusätzlichen Abrechnungspositionen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer entsprechenden, förmlichen, insbesondere verbindlichen und abschließenden Bestätigung durch alle Beteiligten bzw. kommunalen Gremien.

 

3.

Die auszuformulierende und zwischen der Städteregion sowie der Stadt Aachen förmlich zu zeichnende Vereinbarung ist nach abschließender Freigabe durch den Rat der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln zu bestätigen und ggfs. bekanntzumachen, soweit dies zur Herstellung einer rechtswirksamen Verbindlichkeit erforderlich ist. Die Verwaltung wird mit einer dahingehenden Prüfung beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage