06.05.2020 - 23 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 06.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Der Vorsitzende geht auf die allgemeine Lage in der derzeitigen Pandemiephase ein, bezieht sich auf einen international beachteten wissenschaftlichen Artikel, der überschrieben war mit „The Hammer and the Dance“ und erläutert, dass gegenwärtig der Wechsel von der Hammer- zur Tanzphase stattfinde. In den letzten Wochen habe man sich mit einschneidenden Maßnahmen zur Erweiterung der Krankenhauskapazitäten, mit intensiven Abstimmungen in der Hardware, mit Materialbeschaffung in Millionenhöhe beschäftigt und mit den entsprechenden notwendigen Koordinationen im Krisenstab. Die täglichen Zusammenkünfte der Krisenstäbe könnten deutlich zurückgefahren werden. Derzeit treffe man sich noch zweimal in der Woche, um Abstimmungen in einzelnen Themenfeldern vorzunehmen, auch unter Einschluss von Krankenhäusern oder Einzelhändlern, die von ordnungsrechtlichen Bestimmungen betroffen sind. Die nun in den Blick zunehmende Kernzahl sei nicht mehr die Auslastung der Intensivbetten, sondern die Frage, wie die Kontaktnachverfolgung von neuen Infektionen personell ausgestattet sein müsse, um ein weiteres Anwachsen von Infektionszahlen, das sich ergeben könnte, angemessen bearbeiten zu können. Notwendig seien viele Informationen, die ein gezieltes Handeln ermöglichen, auch möglicherweise wieder zusätzliche Einschränkungen an konkreten Stellen, damit verhindert werden könne, wieder den großen Hammer auspacken zu müssen. Hierzu sei es möglicherweise notwendig, in einer sehr großen Dimension Personal der Stadt Aachen bereitzustellen. Zwar gebe es den ein oder anderen, der aufgrund geringerer Infektionszahlen die Situation als entspannt bezeichne, man sei aber in einer Phase, in der die Chance bestehe, vieles in den Griff zu bekommen, aber diese Chance dürfe auch nicht verspielt werden. Eventuell werde man aber auch das Glück haben, in den nächsten Monaten Medikamente oder Impfstoffe zu erhalten, die den Krisenstäben die Arbeit erleichtern oder gar abnehmen. Die nächsten Monate werden aber voraussichtlich ungewöhnlich bleiben.
Frau Stadtdirektorin Grehling informiert sodann den Rat darüber, dass die Verwaltung ab heute offiziell ihre Bescheide darauf aufbaue, dass bei Stundungen, die bei den pflichtigen Zahlungen für Gewerbesteuersvorauszahlungen coronabedingt auszusprechen sind, fortan auf die Erhebung von Zinsen verzichtet werde, zumindest bis zum Ende des Jahres. Des Weiteren sei vorgesehen, im Hinblick auf die anstehende Öffnung der Gastronomie bei Nutzung der Außengastronomie für den Monat Mai auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Des Weiteren sei vorgesehen, solange Hygieneanforderungen und Abstandsregelungen gelten, die Sondernutzungsgebühren hierfür zu halbieren. Im Finanzausschuss sei bereits darauf hingewiesen worden, dass man auf den Erlass einer kompletten inhaltlichen Nachtragshaushaltssatzung verzichte. Dies diene dem Erhalt von Flexibilität, die gebraucht werde, um sowohl Zielsetzungen im Rahmen des vom alten Haushaltsplan gedeckten als auch des von der Coronakrise erforderlichen Abverlangten erbringen zu können. Zudem bestehe eine erhebliche Planungsunsicherheit. Sie verweist darauf, dass nach heutigem Stand bereits ein Viertel der Gewerbesteuerertragserwartung fehle und auch Einzelheiten zu einem kommunalen Rettungschirm noch nicht bekannt seien. Von daher habe man eine Bewirtschaftungsverfügung erlassen, die dem Finanzausschuss vorgelegt worden sei. Diese stelle darauf ab, insbesondere für alle Fachbereiche die coronabedingten finanziellen Lasten gesondert zu erfassen, damit genau die in die entsprechenden Ausgleichsmechanismen oder Kreditdeckungsmöglichkeiten des Landes eingespielt werden können. Dies bedeute, dass einzelne Ausgaben möglicherweise zu genehmigen und, wenn es eine Grundsatzentscheidung betreffe, vom Rat zu genehmigen wären.